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dighealth:div:eidas20

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dighealth:div:eidas20 [2024/05/03 09:38] fjhdighealth:div:eidas20 [2026/02/11 13:38] (aktuell) – [eIDAS 2.0] fjh
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 ====== eIDAS 2.0 ====== ====== eIDAS 2.0 ======
  
-vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.+vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.((https://www.eid.as/.)) 
 + 
 +Die konsolidierte Fassung gibt es hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0910-20241018. 
 + 
 +<note>Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum "Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung"(([[https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012337.pdf|BT-Drs. 20/12337]].)) 
 +Die zugehörige Antwort: https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012493.pdf.</note>
  
 ===== Zielsetzung ===== ===== Zielsetzung =====
  
-vgl. Art. 1: Diese Verordnung dient dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts und der Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei unionsweit genutzten elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten, um natürlichen und juristischen Personen die Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und auf Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union zu ermöglichen und zu erleichtern.+  * ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes 
 +  * Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für unionsweit genutzte Identifizierungsmittel und Vertrauensdienstleistungen 
 +  * Ermöglichung bzw. Erleichterung der Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union((Art. 1)) 
 + 
 +==== European Digital Identity Wallet (EUDIW) ==== 
 + 
 +  * definiert in Art. 3 Nr. 42 als elektronisches Identifizierungsmittel 
 +  * bewusste Assoziation zur Brieftasche, in der Bankkarten, Personalausweis, Führerschein u.a. sicher aufbewahrt werden, um sie stets mitzuführen und schnell zur Hand zu haben 
 +  * Inhalt sind einerseits Identitätsdaten und andererseits Attribute 
 +  * Aufgabe der EUDIW ist die sichere Speicherung, Verwaltung und Validierung der Wallet-Daten 
 +  * Zudem soll die EUDIW ihrem Nutzer die Möglichkeit geben, mit qualifizierten elektronischen Signaturen oder qualifizierten elektronischen Siegeln zu signieren. 
 + 
 +=== Zeitplan === 
 + 
 +  * 6 Monate nach Inkrafttreten werden Durchführungsrechtsakte erlassen, die eine Liste von Referenznormen und erforderlichen Spezifikationen und Verfahren für die Umsetzung der EUIDW enthalten.((Art. 6a Abs. 11.)) 
 +  * Innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser Durchführungsrechtsakte sollen dann nach Art. 6a Abs. 1alle Mitgliedstaaten zumindest eine EUDIW bereitstellen 
 + 
 +=== Sonstige Regelungen === 
 + 
 +  * Bereitstellung der EUDIW 
 +    * direkt durch die Mitgliedstaaten oder 
 +    * in deren Auftrag oder 
 +    * mit deren Anerkennung. 
 + 
 + 
  
  
  
  
dighealth/div/eidas20.1714729136.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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