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dighealth:div:eidas20

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dighealth:div:eidas20 [2024/05/03 09:50] – [Zielsetzung] fjhdighealth:div:eidas20 [2026/02/11 13:38] (aktuell) – [eIDAS 2.0] fjh
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 ====== eIDAS 2.0 ====== ====== eIDAS 2.0 ======
  
-vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.+vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.((https://www.eid.as/.)) 
 + 
 +Die konsolidierte Fassung gibt es hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0910-20241018. 
 + 
 +<note>Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum "Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung"(([[https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012337.pdf|BT-Drs. 20/12337]].)) 
 +Die zugehörige Antwort: https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012493.pdf.</note>
  
 ===== Zielsetzung ===== ===== Zielsetzung =====
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   * Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für unionsweit genutzte Identifizierungsmittel und Vertrauensdienstleistungen   * Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für unionsweit genutzte Identifizierungsmittel und Vertrauensdienstleistungen
   * Ermöglichung bzw. Erleichterung der Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union((Art. 1))   * Ermöglichung bzw. Erleichterung der Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union((Art. 1))
 +
 +==== European Digital Identity Wallet (EUDIW) ====
 +
 +  * definiert in Art. 3 Nr. 42 als elektronisches Identifizierungsmittel
 +  * bewusste Assoziation zur Brieftasche, in der Bankkarten, Personalausweis, Führerschein u.a. sicher aufbewahrt werden, um sie stets mitzuführen und schnell zur Hand zu haben
 +  * Inhalt sind einerseits Identitätsdaten und andererseits Attribute
 +  * Aufgabe der EUDIW ist die sichere Speicherung, Verwaltung und Validierung der Wallet-Daten
 +  * Zudem soll die EUDIW ihrem Nutzer die Möglichkeit geben, mit qualifizierten elektronischen Signaturen oder qualifizierten elektronischen Siegeln zu signieren.
 +
 +=== Zeitplan ===
 +
 +  * 6 Monate nach Inkrafttreten werden Durchführungsrechtsakte erlassen, die eine Liste von Referenznormen und erforderlichen Spezifikationen und Verfahren für die Umsetzung der EUIDW enthalten.((Art. 6a Abs. 11.))
 +  * Innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser Durchführungsrechtsakte sollen dann nach Art. 6a Abs. 1alle Mitgliedstaaten zumindest eine EUDIW bereitstellen
 +
 +=== Sonstige Regelungen ===
 +
 +  * Bereitstellung der EUDIW
 +    * direkt durch die Mitgliedstaaten oder
 +    * in deren Auftrag oder
 +    * mit deren Anerkennung.
 +
 +
 +
  
  
  
  
dighealth/div/eidas20.1714729846.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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