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dighealth:ti:erp:f_kim_erp

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dighealth:ti:erp:f_kim_erp [2026/07/27 09:43] – [Fachlich rechtlicher Hintergrund] fjhdighealth:ti:erp:f_kim_erp [2026/08/21 12:39] (aktuell) fjh
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 ===== Fachlich rechtlicher Hintergrund ===== ===== Fachlich rechtlicher Hintergrund =====
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-<note important> 
-Praxen dürfen Verordnungen direkt an heimversorgende Apotheke senden 
-Die Arzneimittelversorgung von Bewohnern in Pflegeheimen wurde vereinfacht. Arztpraxen dürfen die entsprechenden Verordnungen sowie Zugangsdaten zur Einlösung von eRezepten jetzt direkt an die heimversorgende Apotheke weiterleiten. Die KBV hatte sich hierfür eingesetzt, um Praxen zu entlasten. 
-https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-09/praxen-duerfen-verordnungen-direkt-an-heimversorgende-apotheke-senden</note> 
  
 <note important>Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das Anfang Juli 2026 in Kraft trat, wurde eine Ausnahme vom Zuweisungsverbot geschaffen.(([[https://www.buzer.de/gesetz/3904/a54428.htm|§ 12a]] Abs. 4 ApoG)) Danach dürfen Praxen Rezepte für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte einer Apotheke zuweisen, die einen Vertrag mit dem Heim abgeschlossen hat.  <note important>Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das Anfang Juli 2026 in Kraft trat, wurde eine Ausnahme vom Zuweisungsverbot geschaffen.(([[https://www.buzer.de/gesetz/3904/a54428.htm|§ 12a]] Abs. 4 ApoG)) Danach dürfen Praxen Rezepte für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte einer Apotheke zuweisen, die einen Vertrag mit dem Heim abgeschlossen hat. 
  
-Die Regelung ist bis Ende 2028 befristet. Ab Januar 2029 sollen alle Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst angeschlossen werden und darüber Zugriff auf die E-Rezepte bekommen, um für ihre Bewohner die Arzneimittelversorgung besser zu organisieren.((https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-09/praxen-duerfen-verordnungen-direkt-an-heimversorgende-apotheke-senden.))</note>+Die Regelung ist bis Ende 2028 befristet. Ab Januar 2029 sollen alle Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst angeschlossen werden und darüber Zugriff auf die E-Rezepte bekommen, um für ihre Bewohner die Arzneimittelversorgung besser zu organisieren.((https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-09/praxen-duerfen-verordnungen-direkt-an-heimversorgende-apotheke-senden.)) 
 + 
 +Für den direkten Zugriff der Pflegeeinrichtungen auf den E-Rezept-Server gibt es aktuell noch keine rechtliche Grundlage. Die soll mit dem GeDIG geschaffen werden über § 361 SGB V. 
 +</note>
  
 Aktuell übliche Routine in Pflegeheimen ist die direkte Übermittlung von Muster-16-Papierrezepten zwischen der Arztpraxis und der heimversorgenden Apotheke meist gesammelt über vom Pflegeheim beauftragte Boten, teils auch über Fax. Aktuell übliche Routine in Pflegeheimen ist die direkte Übermittlung von Muster-16-Papierrezepten zwischen der Arztpraxis und der heimversorgenden Apotheke meist gesammelt über vom Pflegeheim beauftragte Boten, teils auch über Fax.
dighealth/ti/erp/f_kim_erp.1785145390.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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