====== eIDAS 2.0 ====== vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.((https://www.eid.as/.)) Die konsolidierte Fassung gibt es hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0910-20241018. Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum "Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung"(([[https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012337.pdf|BT-Drs. 20/12337]].)) Die zugehörige Antwort: https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012493.pdf. ===== Zielsetzung ===== * ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes * Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für unionsweit genutzte Identifizierungsmittel und Vertrauensdienstleistungen * Ermöglichung bzw. Erleichterung der Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union((Art. 1)) ==== European Digital Identity Wallet (EUDIW) ==== * definiert in Art. 3 Nr. 42 als elektronisches Identifizierungsmittel * bewusste Assoziation zur Brieftasche, in der Bankkarten, Personalausweis, Führerschein u.a. sicher aufbewahrt werden, um sie stets mitzuführen und schnell zur Hand zu haben * Inhalt sind einerseits Identitätsdaten und andererseits Attribute * Aufgabe der EUDIW ist die sichere Speicherung, Verwaltung und Validierung der Wallet-Daten * Zudem soll die EUDIW ihrem Nutzer die Möglichkeit geben, mit qualifizierten elektronischen Signaturen oder qualifizierten elektronischen Siegeln zu signieren. === Zeitplan === * 6 Monate nach Inkrafttreten werden Durchführungsrechtsakte erlassen, die eine Liste von Referenznormen und erforderlichen Spezifikationen und Verfahren für die Umsetzung der EUIDW enthalten.((Art. 6a Abs. 11.)) * Innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser Durchführungsrechtsakte sollen dann nach Art. 6a Abs. 1alle Mitgliedstaaten zumindest eine EUDIW bereitstellen === Sonstige Regelungen === * Bereitstellung der EUDIW * direkt durch die Mitgliedstaaten oder * in deren Auftrag oder * mit deren Anerkennung.