dighealth:div:eidas20
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
eIDAS 2.0
vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.
Zielsetzung
vgl. Art. 1: Diese Verordnung dient dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts und der Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei unionsweit genutzten elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten, um natürlichen und juristischen Personen die Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und auf Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union zu ermöglichen und zu erleichtern.
dighealth/div/eidas20.1714729136.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh
