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eIDAS 2.0
vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.
Zielsetzung
- ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes
- Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für unionsweit genutzte Identifizierungsmittel und Vertrauensdienstleistungen
- Ermöglichung bzw. Erleichterung der Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union1)
1)
Art. 1
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