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Inhaltsverzeichnis
eIDAS 2.0
vom EP am 29.02.2024 verabschiedet.
Zielsetzung
- ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes
- Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für unionsweit genutzte Identifizierungsmittel und Vertrauensdienstleistungen
- Ermöglichung bzw. Erleichterung der Ausübung des Rechts auf sichere Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in der gesamten Union1)
European Digital Identity Wallet (EUDIW)
- definiert in Art. 3 Nr. 42 als elektronisches Identifizierungsmittel
- bewusste Assoziation zur Brieftasche, in der Bankkarten, Personalausweis, Führerschein u.a. sicher aufbewahrt werden, um sie stets mitzuführen und schnell zur Hand zu haben
- Inhalt sind einerseits Identitätsdaten und andererseits Attribute
- Aufgabe der EUDIW ist die sichere Speicherung, Verwaltung und Validierung der Wallet-Daten
1)
Art. 1
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