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Digitale Patientenrechnung
Die 80. Gesellschafterversammlung der gematik hat am 13.12.2022 beschlossen, die E-Rechnung als Anwendung der TI aufzunehmen. Später wurde die Anwendung umbenannt in Digitale Patientenrechnung (DiPag)
Die DiPag ist eine reine TI-2.0-Anwendung.
Funktionalität
Digitaler Abrechnungsprozess für die Abrechnung medizinischer oder sonstiger Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen.
Die DiPag bildet bestehende Rechnungsworkflows digital ab: Leistungserbringer stellen Rechnungen an Versicherte. Versicherte entscheiden ob und wann sie diese bei ihrem Kostenträger einreichen. Die Kostenträger erhalten ausschließlich die aktiv eingereichten Rechnungen. Die Rechnungen werden inklusive aller zugehörigen Dokumente im Fachdienst für den Versicherten bereitgestellt.
Rechtliche Grundlagen
Die DiPag ist unter dem Label „elektronische Rechnung“ in § 334 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB V als Anwendung der TI definiert. § 359a SGB V trifft weitere Festlegungen.
Spezifikation
Status
Den Zuschlag hat wohl RISE erhalten.
