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dighealth:cov19:eu_impfpass

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dighealth:cov19:eu_impfpass [2022/02/06 08:57] – alte Version wiederhergestellt (2021/07/03 07:58) 92.220.10.100dighealth:cov19:eu_impfpass [2023/07/05 11:05] (aktuell) – [EU Digital COVID Certificate] fjh
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 Der offizielle Name des europäischen digitalen Impfnachweises lautet gemäß einschlägiger EU-Verordnung ** EU Digital COVID Certificate**, in den begleitenden technischen Spezifikationen wird der Begriff **Digital Green Certificate** (**DGC**) verwendet. Der offizielle Name des europäischen digitalen Impfnachweises lautet gemäß einschlägiger EU-Verordnung ** EU Digital COVID Certificate**, in den begleitenden technischen Spezifikationen wird der Begriff **Digital Green Certificate** (**DGC**) verwendet.
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 +<note important>Am 30. Juni 2023 lief die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat aus. Der Rat der EU hat diesbezüglich den Mitgliedsstaaten empfohlen weiterhin digitale COVID-Zertifikate über das EU-Gateway auszustellen. Überdies hat der Rat am 27. Juni 2023 eine Empfehlung angenommen, um einen reibungslosen Übergang vom Covid-19- Zertifizierungssystem zu einem globalen Netz der WHO für die digitale Gesundheitszertifizierung sicherzustellen.((https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2023/06/27/towards-a-global-digital-health-certificate-council-adopts-recommendations/))</note>
  
 ===== Chronologie ===== ===== Chronologie =====
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   * **20.05.2021** EU-Institutionen einigen sich auf Regelungen zu einheitlichem digitalen Impfnachweis.   * **20.05.2021** EU-Institutionen einigen sich auf Regelungen zu einheitlichem digitalen Impfnachweis.
   * **01.06.2021** EU-Schnittstelle nimmt Betrieb auf.(([[https://ec.europa.eu/germany/news/20210601-digitale-covid-zertifikate_de|EU-Schnittstelle geht online, Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland]], 01.06.2021. (abgerufen am 03.06.2021<nowiki>)</nowiki>.))   * **01.06.2021** EU-Schnittstelle nimmt Betrieb auf.(([[https://ec.europa.eu/germany/news/20210601-digitale-covid-zertifikate_de|EU-Schnittstelle geht online, Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland]], 01.06.2021. (abgerufen am 03.06.2021<nowiki>)</nowiki>.))
-  * **01.07.2021** Formeller Start des EU Digital COVID Certificate.+
  
 ===== Gesetzliche Grundlage ===== ===== Gesetzliche Grundlage =====
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   * [[https://www.consilium.europa.eu/media/49755/st09038-en21.pdf|Letzte Beschlussfassung der Verordnung]] **21.05.2021**. Die Verordnung muss noch formell von Europäischem Parlament angenommen werden, und soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Eine endgültige Annahme im Europäischen Parlament wird zwischen dem 7. und dem 10. Juni erwartet. Es soll aber eine sechswöchige Übergangszeit geben, in der Mitgliedstaaten Zertifikate noch nach ihrem herkömmlichen Verfahren ausstellen dürfen.   * [[https://www.consilium.europa.eu/media/49755/st09038-en21.pdf|Letzte Beschlussfassung der Verordnung]] **21.05.2021**. Die Verordnung muss noch formell von Europäischem Parlament angenommen werden, und soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Eine endgültige Annahme im Europäischen Parlament wird zwischen dem 7. und dem 10. Juni erwartet. Es soll aber eine sechswöchige Übergangszeit geben, in der Mitgliedstaaten Zertifikate noch nach ihrem herkömmlichen Verfahren ausstellen dürfen.
   * **9.6.2021** Das EU-Parlament stimmt dem Verordnungsentwurf zu.((Im Grunde sind es zwei Verordnungen, eine für Unionsbürger, die andere für Drittstaaten. Zustimmung 546 zu 93 Stimmen bei 51 Enthaltungen (für Unionsbürger) und mit 553 zu 91 Stimmen bei 46 Enthaltungen (für Drittstaatsangehörige).)) Die beiden vom Parlament verabschiedeten Verordnungen werden nach der formellen Annahme durch die Mitgliedstaaten (Europäischer Rat) im Rat der EU ab dem 1. Juli 2021 zunächst befristet für zwölf Monate in Kraft treten.   * **9.6.2021** Das EU-Parlament stimmt dem Verordnungsentwurf zu.((Im Grunde sind es zwei Verordnungen, eine für Unionsbürger, die andere für Drittstaaten. Zustimmung 546 zu 93 Stimmen bei 51 Enthaltungen (für Unionsbürger) und mit 553 zu 91 Stimmen bei 46 Enthaltungen (für Drittstaatsangehörige).)) Die beiden vom Parlament verabschiedeten Verordnungen werden nach der formellen Annahme durch die Mitgliedstaaten (Europäischer Rat) im Rat der EU ab dem 1. Juli 2021 zunächst befristet für zwölf Monate in Kraft treten.
-  * **14.06.2021** Verordnung heute offiziell unterzeichnet.(([[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/124667/Verordnung-fuer-digitalen-EU-Impfnachweis-unterzeichnet|Verordnung für digitalen EU-Impfnachweis unterzeichnet]], aerzteblatt.de, 14.06.2021 (abgerufen am: 14.06.2021<nowiki>)</nowiki>.)) +  * **14.6.2021** Verordnung heute offiziell unterzeichnet.(([[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/124667/Verordnung-fuer-digitalen-EU-Impfnachweis-unterzeichnet|Verordnung für digitalen EU-Impfnachweis unterzeichnet]], aerzteblatt.de, 14.06.2021 (abgerufen am: 14.06.2021<nowiki>)</nowiki>.)) 
- +  * **15.6.2021** [[https://lexparency.de/eu/32021R0953/|Verordnung EU 2021/953]] tritt in KraftGültigkeitszeitraum gemArt. 171Juli 2021 bis 30Juni 2022
- +  * **3.2.2022** EU-Kommission schlägt Verlängerung der digitalen Impfzertifikate bis 30Juni 2023 vor.(([[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_744|Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 3.2.2022]]))
-Zur Beratung im EU-Parlament am 28.04.2021[[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123365/EU-Abgeordnete-wollen-Aenderungen-an-bisherigen-Plaenen-zu-EU-Impfzertifikat|https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123365/EU-Abgeordnete-wollen-Aenderungen-an-bisherigen-Plaenen-zu-EU-Impfzertifikat]] +
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-Die Änderungen des Parlaments enthalten folgende Kernpunkte und wesentliche Unterschiede zu den Positionen von Rat und Kommission: +
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-  * Mitgliedstaaten dürfen bei Vorliegen eines gültigen Zertifikats keine Einreisebeschränkungen wie Quarantäne, Tests oder Isolation mehr verhängenDagegen möchten Rat und Kommission die Freiheiten, die an den Besitz eines Zertifikats geknüpft sind, den Mitgliedstaaten überlassen. +
-  * Das Parlament will die Gültigkeitsdauer der Zertifikate einheitlich festlegen72 Stunden bei Ergebnissen negativer PCR-Tests, 24 Stunden bei negativen Antigen-Schnelltests, und 6 Monate bei GenesungszertifikatenDie Kommission soll sie bei Bedarf den wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen können. +
-  * Das EP möchte Impfnachweise nur bei von der EMA zugelassenen Impfstoffen ausstellen, sowie solchen, die eine WHO-Notzulassung haben. Rat und Kommission wollen auch Impfstoffe einbeziehen, die nur von einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen wurden (z.B. Sputnik V oder Sinopharm in Ungarn)+
-  * Das Parlament fordert, dass Test kostenlos sind. Kommission und Rat verweisen auf die fehlende EU-Kompetenz für die Kostentragung. +
-  Rat und Parlament verlangen, dass Antigen-Schnelltests von Angehörigen der Gesundheitsberufe (oder, so das EP, von einer geschulten Person) durchgeführt wurden, wenn ein Zertifikat über das Testergebnis ausgestellt wird. +
-  Genesungszertifikate sollen ausgestellt werden frühestens ab dem 11Tag nach einem positiven PCR-Test, bei einem negativen PCR-Test nach vorheriger Infektion, oder nach einem Antikörpertest (Für Kommission und Rat würden hier auch Antigen-Schnelltests ausreichen). +
-  Impf- und Testzertifikate sollen nach dem Willen des Parlaments automatisch ausgestellt werden, nicht nur auf Wunsch der betreffenden Person. +
-  Eventuelle nationale Zertifikate zu rein innerstaatlichen Zwecken (z.B. für Kino- und Restaurantbesuche) sollen nach dem Willen des Parlaments mit dem EU-Zertifikat interoperabel sein und dieselben Sicherheitsstandards beachten. +
-  * Die Zertifikate sollen laut Parlament „EU-Covid-19 Zertifikate“ statt „digitale grüne Zertifikate“ heißen. Damit soll verdeutlicht werden, dass die Regelung nicht über die derzeitige Pandemie hinaus gelten soll. Entsprechend fordern Parlament und Rat eine Befristung der Verordnung auf zunächst 12 Monate. +
-  * Das Parlament hat die Datenschutzanforderungen zugunsten der Bürger verschärftSo sollen sich die Zertifikate nach Ablauf automatisch löschen, und keine Historie angelegt werden. +
-Die Änderungsanträge wurden von allen Fraktionen getragen, jedoch zeigte die Aussprache im EP am 28. April, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Abgeordneten überwiegend von den Rändern des politischen Spektrums den Vorschlag insgesamt ablehnt. +
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-EU-Justizkommissar Reynders deutete gegenüber den Abgeordneten Entgegenkommen in der Frage der Befristung der Verordnung, des Datenschutzes, nicht aber in der Frage der Kostentragung für Tests und Rechtsfolgen für Inhaber der Zertifikate an. +
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-Gute [[https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Europa/2021/Downloads/210521-EU-Gesetzradar_Digitaler-gr%C3%BCner-Pass.pdf|Übersicht]] über das gesamte Gesetzgebungsverfahren.+
  
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 Das EU-Gateway wird bis zum 7. Mai im Rechenzentrum der EU in Luxemburg installiert und anschließend mit mehreren Ländern getestet. Spätestens in der ersten Juni-Woche soll die Plattform technisch einsatzbereit sein. Bis Ende Juni wollen sich dann 30 Länder – neben den EU-Staaten auch Norwegen, die Schweiz oder Liechtenstein – in drei Wellen an die EU-Plattform anschließen. Nach aktueller Planung gehört Deutschland zur ersten Ländergruppe, die ab Mitte Juni mit der Plattform verbunden werden. Das EU-Gateway wird bis zum 7. Mai im Rechenzentrum der EU in Luxemburg installiert und anschließend mit mehreren Ländern getestet. Spätestens in der ersten Juni-Woche soll die Plattform technisch einsatzbereit sein. Bis Ende Juni wollen sich dann 30 Länder – neben den EU-Staaten auch Norwegen, die Schweiz oder Liechtenstein – in drei Wellen an die EU-Plattform anschließen. Nach aktueller Planung gehört Deutschland zur ersten Ländergruppe, die ab Mitte Juni mit der Plattform verbunden werden.
  
-{{:dighealth:cov19:dgcg.png?600|}}(([[https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/ehealth/docs/digital-green-certificates_v5_en.pdf|Guidelines on Technical Specifications for Digital Green Certificates - Volume 5: Public Key Certificate Governance]] (aktuell: V1.02, 12.05.2021<nowiki>)</nowiki>, S. 7.))+{{:dighealth:cov19:dgcg.png?600|}}(([[https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/ehealth/docs/digital-green-certificates_v5_en.pdf|Guidelines on Technical Specifications for Digital Green Certificates - Volume 5: Public Key Certificate Governance]] (aktuell: V1.02, 12.05.2021<nowiki>)</nowiki>.))
  
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