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dighealth:telmed

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dighealth:telmed [2025/08/20 09:11] – [Rechtliche Grundlagen] fjhdighealth:telmed [2026/01/06 12:29] (aktuell) – [Telemedizin allg.] fjh
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 ====== Telemedizin allg. ====== ====== Telemedizin allg. ======
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 +<note tip>Bericht des Bewertungsausschusses und des ergänzenden Bewertungsausschusses zur telemedizinischen Leistungserbringung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für das Berichtsjahr 2023: [[https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103235.pdf|BT-Drs. 21/3235]]</note>
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 ===== Rechtliche Grundlagen ===== ===== Rechtliche Grundlagen =====
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 Zuletzt wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz — DigiG) die zuvor gesetzlich geltende leistungs- und fallbezogene Begrenzung zur Erbringung der Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung aufgehoben und damit deren Anwendungsbereich flexibilisiert, um Videosprechstunden in einem größeren Umfang als bisher zu ermöglichen. Es wurde die Möglichkeit gesetzlich eingeräumt, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen der Videosprechstunde auch außerhalb der Praxisräume anbieten können ("Homeoffice"). Die Leistungen der Videosprechstunde können dabei etwa auch über den elektronischen Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen ("116117 — App oder Internetseite) vermittelt werden. Soweit einzelne Krankenkassen etwa im Rahmen von Verträgen nach § 140 SGB V für ihre Versicherten zusätzliche Angebote bereitstellen, führt dies nicht zu einer Benachteiligung anderer Versichertengruppen. Zuletzt wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz — DigiG) die zuvor gesetzlich geltende leistungs- und fallbezogene Begrenzung zur Erbringung der Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung aufgehoben und damit deren Anwendungsbereich flexibilisiert, um Videosprechstunden in einem größeren Umfang als bisher zu ermöglichen. Es wurde die Möglichkeit gesetzlich eingeräumt, dass Ärztinnen und Ärzte Leistungen der Videosprechstunde auch außerhalb der Praxisräume anbieten können ("Homeoffice"). Die Leistungen der Videosprechstunde können dabei etwa auch über den elektronischen Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen ("116117 — App oder Internetseite) vermittelt werden. Soweit einzelne Krankenkassen etwa im Rahmen von Verträgen nach § 140 SGB V für ihre Versicherten zusätzliche Angebote bereitstellen, führt dies nicht zu einer Benachteiligung anderer Versichertengruppen.
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 +<note tip>Gute Zusammenfassung aller aktuellen gesetzlichen Regelungen: https://www.gleisslutz.com/de/aktuelles/know-how/telemedizin-recht-im-deutschen-gesundheitssystem-kontinuierlicher-fortschritt-trotz-hoher-komplexitaet-und-widerstreitender</note>
  
  
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   * Es läuft eine Klage der KV Nordrhein wegen gravierender Datenschutzbedenken((https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/KV-Nordrhein-zieht-gegen-Teleclinic-vor-Gericht-457372.html.)). Das Sozialgericht München urteilt wie folgt: https://www.zm-online.de/news/detail/erstinstanzliches-urteil-zur-telemedizin   * Es läuft eine Klage der KV Nordrhein wegen gravierender Datenschutzbedenken((https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/KV-Nordrhein-zieht-gegen-Teleclinic-vor-Gericht-457372.html.)). Das Sozialgericht München urteilt wie folgt: https://www.zm-online.de/news/detail/erstinstanzliches-urteil-zur-telemedizin
   * Gleichzeitig wird die Teleclinc ab Juli 2025 als Erstkontaktplattform in Niedersachsen etabliert.((https://praxis.teleclinic.com/kvn/.))   * Gleichzeitig wird die Teleclinc ab Juli 2025 als Erstkontaktplattform in Niedersachsen etabliert.((https://praxis.teleclinic.com/kvn/.))
-  * Vgl. auch [[https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101216.pdf|BT-Drs. 21/1216]]+  * Vgl. auch [[https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101216.pdf|BT-Drs. 21/1216]]((Artikel zur Anfrage: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesregierung-sieht-kein-problem-158270/.))
  
  
  
dighealth/telmed.1755681109.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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