dighealth:ti:akt2022-1
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| + | Reaktion des BMG | ||
| + | * BMG legt in einem Schreiben dar (Schreiben liegt mir vor), dass Ärzt:innen nicht verantwortlich seien für den Vorfall. Allerdings zitiert das BMG das Gesetz hier falsch.(([[https:// | ||
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| + | Reaktion des BfDI | ||
| + | * Laut KBV hat sich der BfDI gegenüber dem BMG dahingehend geäußert, dass gemäß gesetzlicher Lage, die Ärzt:innen datenschutzrechtlich durchaus verantwortlich seien. Daraufhin fordert die KBV in einem erneuten Schreiben an die KBV grundsätzliche Klärung.(([[https:// | ||
| Meine Bewertung | Meine Bewertung | ||
| - | * ICCSN ist ein persönliches Datum, da sie prinzipiell auf persönliche Daten zurückzuführen ist. Gemäß Auslegung DSGVO gelten solche (prinzipiell auflösbaren) Daten als personenbezogen, auch wenn selbst dass rechtlich nicht 100% eindeutig ist, da durchaus auch die Auffassung vertreten wird, dass nur als personenbezogen gilt, was der datenschutzrechtlich Verantwortliche auch selbst zuordnen kann oder im Rahemn | + | * ICCSN ist ein persönliches Datum, da sie prinzipiell auf persönliche Daten zurückzuführen ist. Gemäß |
| * Es ist nirgendwo eindeutig gesagt, in welchem Log die ICCSN nun gespeichert wird, aber die gematik meldet | * Es ist nirgendwo eindeutig gesagt, in welchem Log die ICCSN nun gespeichert wird, aber die gematik meldet | ||
| - | * Wenn die ICCSN - und damit wohl personenbezogene Daten - außerhalb des VSDM-Fachmodul-Log gespeichert werden, wird gegen eine Datenschutzanforderung verstoßen. Die gematik hat somit einen Konnektor zugelassen, der nicht konform ist zu dieser Datenschutzanforderung. | + | * Wenn die ICCSN - und damit wohl personenbezogene Daten - außerhalb des VSDM-Fachmodul-Log gespeichert werden, wird gegen eine Datenschutzanforderung verstoßen. Die gematik hat somit einen Konnektor zugelassen, der nicht konform ist zu dieser Datenschutzanforderung. Ärzt:innen müssen Konnektoren laut gesetzlicher Vorgabe nutzen. |
| - | * Zudem sieht der BfDI - zumindest laut c't - einen datenschutzrechtlichen Verstoß gegen [[https:// | + | * Der BfDI - zumindest laut c't - sieht einen datenschutzrechtlichen Verstoß gegen [[https:// |
| - | * Wenn nun ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorläge, wären Ärzt:innen gemäß der eigenartigen Gesetzeslage des § 307 SGB V verantwortlich für etwas, von dem sie in der Regel nicht mal wissen, dass es existiert. Bußgelder wären vermutlich aufgrund dieser Lage nicht zu erwarten, und für die betroffenen Patient: | + | * Wenn nun der datenschutzrechtlicher Verstoß |
dighealth/ti/akt2022-1.1646227724.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh
