dighealth:ti:alvi
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| Die ePA unterstützt neben der eGK als Authentifizierungsmittel auch eine sog. alternative Versichertenidentität (al.vi) gem. § 336 Abs. 2 SGB V, die der Versicherte bspw. auf Wunsch zusätzlich zu seiner eGK bei der Krankenkasse beantragen kann, damit er auf seine ePA mittels mobilen Endgeräts (zB Smartphones, | Die ePA unterstützt neben der eGK als Authentifizierungsmittel auch eine sog. alternative Versichertenidentität (al.vi) gem. § 336 Abs. 2 SGB V, die der Versicherte bspw. auf Wunsch zusätzlich zu seiner eGK bei der Krankenkasse beantragen kann, damit er auf seine ePA mittels mobilen Endgeräts (zB Smartphones, | ||
| - | Die Unabhängigkeit von der eGK bei der Nutzung der ePA wird nicht allein durch die al.vi, sondern erst im Verbund mit dem Schlüsselgenerierungsdienstes (SGD) erreicht. Durch die Nutzung der al.vi wird die Authentifizierungsidentität der eGK nicht benötigt und durch die Nutzung des SGD entfällt die Notwendigkeit des Einsatzes der Verschlüsselungsidentität des Versicherten auf der eGK. Dadurch wird allerdings das Authentifizierungsverfahren zum neuralgischen Punkt für die Gesamtsicherheit der ePA. Überwindet ein Angreifer die Authentifizierung, | + | Die Unabhängigkeit von der eGK bei der Nutzung der ePA wird nicht allein durch die al.vi, sondern erst im Verbund mit dem **Schlüsselgenerierungsdienstes** (SGD) erreicht. Durch die Nutzung der al.vi wird die Authentifizierungsidentität der eGK nicht benötigt und durch die Nutzung des SGD entfällt die Notwendigkeit des Einsatzes der Verschlüsselungsidentität des Versicherten auf der eGK. Dadurch wird allerdings das Authentifizierungsverfahren zum neuralgischen Punkt für die Gesamtsicherheit der ePA. Überwindet ein Angreifer die Authentifizierung, |
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