dighealth:ti:eeb
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
| dighealth:ti:eeb [2025/12/12 13:27] – fjh | dighealth:ti:eeb [2026/06/24 07:16] (aktuell) – fjh | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
| </ | </ | ||
| - | <note important> | + | ===== Rechtliche Grundlagen ===== |
| + | |||
| + | Finden sich in § 291 Abs. 9 SGB V. Dort ist auch geregelt, dass die Anforderung über SÜV erfolgen muss. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | <note important> | ||
| Aktuell bestätigt eine Krankenversicherung die Mitgliedschaft per Fax, sofern ein Versicherter seine eGK nicht vorlegen kann. Das eEB soll eine Alternative bieten, bei der die VSD via KIM ins PVS transportiert wird. Die eEB befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen. | Aktuell bestätigt eine Krankenversicherung die Mitgliedschaft per Fax, sofern ein Versicherter seine eGK nicht vorlegen kann. Das eEB soll eine Alternative bieten, bei der die VSD via KIM ins PVS transportiert wird. Die eEB befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen. | ||
dighealth/ti/eeb.txt · Zuletzt geändert: von fjh
