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dighealth:ti:eeb

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dighealth:ti:eeb [2025/09/04 06:39] – [Grundsätzlich zwei Konstellationen] fjhdighealth:ti:eeb [2025/12/12 13:27] (aktuell) fjh
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-<note important>Während das Verfahren aktuell noch auf Freiwilligkeit beruht, sind Praxen ab 1.7.2025 verpflichtet dieses – bei vergessener oder defekter, nicht einlesbarer eGK – ihren Patienten anzubieten.((https://www.kbv.de/html/1150_72101.php#:~:text=02.10.2024%20%2D%20Als%20Versicherungsnachweis%20k%C3%B6nnen,f%C3%BCr%20Arztpraxen%20und%20Krankenkassen%20wird.))</note>+<note important>Während das Verfahren aktuell noch auf Freiwilligkeit beruht, sind Praxen ab 1.7.2025 verpflichtet dieses – bei vergessener oder defekter, nicht einlesbarer eGK – ihren Patienten anzubieten.((statics.teams.cdn.office.net/evergreen-assets/safelinks/2/atp-safelinks.html; grundsätzliche gesetzl. Verpflichtung in § 291 Abs. 9 S.1 SGB V, Frist festgelegt in Vereinbarung zum Inhalt  und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zw. GKV-SV und KBV ([[https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag_1/bmv_anlagen/2024-10-01_BMV-Ae_Anlage_4a_eGK.pdf|Anlage 4a BMV-Ä]]))</note>
  
 Aktuell bestätigt eine Krankenversicherung die Mitgliedschaft per Fax, sofern ein Versicherter seine eGK nicht vorlegen kann. Das eEB soll eine Alternative bieten, bei der die VSD via KIM ins PVS transportiert wird. Die eEB befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen. Aktuell bestätigt eine Krankenversicherung die Mitgliedschaft per Fax, sofern ein Versicherter seine eGK nicht vorlegen kann. Das eEB soll eine Alternative bieten, bei der die VSD via KIM ins PVS transportiert wird. Die eEB befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen.
dighealth/ti/eeb.1756967951.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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