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dighealth:ti:egbr

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 ====== Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) ====== ====== Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) ======
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 ===== Chronologie ===== ===== Chronologie =====
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   * **27.10.2020** Letzte Schaltkonferenz der Länder zur Abstimmung eines eGBR-Staatsvertrags.   * **27.10.2020** Letzte Schaltkonferenz der Länder zur Abstimmung eines eGBR-Staatsvertrags.
   * **Dezember 2020** Redaktionelle Aktualisierung des eGBR-Staatsvertrags.   * **Dezember 2020** Redaktionelle Aktualisierung des eGBR-Staatsvertrags.
-  * **14. 0ktober 2020** Mit dem **Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur** (**Patientendaten-Schutz-Gesetz** - PDSG) wurde den Ländern auch die Zuständigkeit für die Bestimmung der Stellen für die Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (SMC-Bs) an die Angehörigen der in den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 des SGB V genannten Berufsgruppen, bei denen lediglich das Führen der Berufsbezeichnung geschützt ist oder die zu den weiteren zugriffsberechtigten Personen nach den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 gehören, sowie für die Bestimmung der entsprechenden bestätigenden Stellen übertragen werden.+  * **14. 0ktober 2020** Mit dem **Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur** (**Patientendaten-Schutz-Gesetz** - [[https://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=PDSG&kurz=EGKua%C3%84ndG&ag=11862|PDSG]]) wurde den Ländern auch die Zuständigkeit für die Bestimmung der Stellen für die Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (SMC-Bs) an die Angehörigen der in den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 des SGB V genannten Berufsgruppen, bei denen lediglich das Führen der Berufsbezeichnung geschützt ist oder die zu den weiteren zugriffsberechtigten Personen nach den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 gehören, sowie für die Bestimmung der entsprechenden bestätigenden Stellen übertragen werden
 + 
 +====== Gesetzliche Grundlage ===== 
 + 
 +**Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb 
 +des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der 
 +Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur 
 +Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen** (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)**  
 + 
 +Der eGBR-Staatsvertrag wird aktuell von den Landtagen beschlossen.  
 + 
 +Der aktuelle Entwurf wird derzeit von den Landtagen beschlossen und findet sich als Anhang an den entsprechenden Gesetzesentwürfen der Landesregierungen, z.B. [[https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-6000/Drs07-6049.pdf|hier]].
dighealth/ti/egbr.1622034518.txt.gz · Zuletzt geändert: von 217.7.104.170

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