Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


dighealth:ti:elektronische_patientenakte

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
dighealth:ti:elektronische_patientenakte [2024/02/05 15:38] – [Fristen und Sanktionen] fjhdighealth:ti:elektronische_patientenakte [2025/06/27 10:32] (aktuell) – [Forschungsdaten] fjh
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Elektronische Patientenakte (ePA) ====== ====== Elektronische Patientenakte (ePA) ======
  
-<note>Zum Angriff auf das Video-Ident-Verfahren, dass zur Identifikation bei der Registrierung zur ePA u.a. verwendet wurde und nun nicht mehr erlaubt ist: [[https://www.ccc.de/system/uploads/329/original/Angriff_auf_Video-Ident_v1.2.pdf|https://www.ccc.de/system/uploads/329/original/Angriff_auf_Video-Ident_v1.2.pdf]]</note> 
  
-Weitere Quellen: 
-  * [[https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2022-08/videoident-verfahren-online-identitaetsnachweis-ausweis-risiken 
-]] 
 ===== Abgrenzung zur Primärdokumentation ===== ===== Abgrenzung zur Primärdokumentation =====
 +
 +Die in § 341 SGB V definierte ePA wird neben der Patientenakte des § 630 f BGB geführt, von der sie klar abgegrenzt werden muss. Die Zweckbestimmung der Patientenakte des § 630 f BGB (im Folgenden als Primärdokumentation bezeichnet) ist darauf gerichtet, sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen und dient also im Unterschied zur ePA des § 341 SGB V der Volldokumentation der medizinischen Behandlung durch Ärzte und Psychotherapeuten.
  
 ^ Primärdokumentation                                                                                                                   ^ ePA                                                                                   ^ ^ Primärdokumentation                                                                                                                   ^ ePA                                                                                   ^
Zeile 17: Zeile 15:
   * Übernahme von Daten aus der ePA in die Primärdokumentation, wenn erforderlich.   * Übernahme von Daten aus der ePA in die Primärdokumentation, wenn erforderlich.
   * Übernahme von Daten aus Primärdokumentation in ePA, wenn von Patient:innen gewünscht.   * Übernahme von Daten aus Primärdokumentation in ePA, wenn von Patient:innen gewünscht.
 +
 +Man könnte die ePA auch als Kopie für den Versicherten (Versichertendurchschrift) mit medizinischem Zusatzzweck bezeichnen.
 +
 +Die ePA hat aber wie angesprochen einen anderen Zweck: Indem sie den Patienten im Rahmen der Behandlung unterstützen
 +soll, ist sie im Wesentlichen ein Kommunikationsmittel. Damit lässt sich aus rechtlicher Sicht festhalten, dass anders als in die Primärdokumentation des § 630 f BGB in die ePA zwingend nur solche Dokumente aufgenommen werden müssen, die für einen mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder Psychotherapeuten von medizinischem Wert sind. Bei der ePA handelt es sich eben nicht um eine Volldokumentation der Behandlung, sondern um ein Instrument zur Unterstützung der ärztlichen Anamnese, Befunderhebung und Behandlung, entsprechend zum Beispiel in einem Arztbrief, bei dem der kommunikative Nutzen im Mittelpunkt stehen muss.
 +
  
  
Zeile 172: Zeile 176:
 __Literatur:__\\ __Literatur:__\\
   * https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=16&aid=220270&s=Forschung&s=braucht&s=daten   * https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=16&aid=220270&s=Forschung&s=braucht&s=daten
 +
 +==== Spezifikationen ====
 +
 +Zur aktuell bekannten SpecLage: https://www.linkedin.com/pulse/forschung-auf-den-daten-der-epa-geht-nicht-nun-erst-einmal-langguth-lhi9e/
 +
  
 ==== Technische Umsetzung ==== ==== Technische Umsetzung ====
Zeile 232: Zeile 241:
 **Kann man einfach ein Tablet mit einem FdV (ePA-App des Versicherten) in eine Arztpraxis oder eine Geschäftsstelle der Krankenversicherung "hinlegen", um auch Menschen, die kein Smartphone besitzen, eine (feingranulare) Berechtigungsvergabe für ihre ePA-Dokumente zu ermöglichen?** **Kann man einfach ein Tablet mit einem FdV (ePA-App des Versicherten) in eine Arztpraxis oder eine Geschäftsstelle der Krankenversicherung "hinlegen", um auch Menschen, die kein Smartphone besitzen, eine (feingranulare) Berechtigungsvergabe für ihre ePA-Dokumente zu ermöglichen?**
 Nein. Die App (bzw. das FdV) ist an das Gerät gebunden, was durch eine Codeeingabe jeweils bestätigt werden muss. Für das erste Gerät, dass in Betrieb genommen wird, muss zudem eine Identifizierung (bspw. über Post- oder Video/Robo-Ident) erfolgen. Man müsste auf eine Webbrowser-Lösung ausweichen, die aber auch nicht besonders geeignet sind für sichere Lösungen auf einem öffentlich zugänglichen PC/Gerät. Nein. Die App (bzw. das FdV) ist an das Gerät gebunden, was durch eine Codeeingabe jeweils bestätigt werden muss. Für das erste Gerät, dass in Betrieb genommen wird, muss zudem eine Identifizierung (bspw. über Post- oder Video/Robo-Ident) erfolgen. Man müsste auf eine Webbrowser-Lösung ausweichen, die aber auch nicht besonders geeignet sind für sichere Lösungen auf einem öffentlich zugänglichen PC/Gerät.
- 
-===== ePA in anderen Ländern ===== 
- 
-==== Österreich ==== 
- 
-=== Collection === 
- 
-https://www.derstandard.de/story/2000141847524/unautorisierter-zugriff-auf-elga-patientendaten-in-wiener-spital 
- 
  
  
dighealth/ti/elektronische_patientenakte.1707147496.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki