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dighealth:ti:epa:optout

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dighealth:ti:epa:optout [2023/02/10 11:23] – [SVR-Gutachten] fjhdighealth:ti:epa:optout [2023/02/13 09:13] (aktuell) – [Aspekte europäischer Opt-out-Lösungen] fjh
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 Quelle: KRÖNKE, Christoph, 2021. Die elektronische Patientenakte (ePA) im europäischen Datenschutzrechtsvergleich: Kritik der deutschen ePA-Konzeption im Lichte der Patientenaktensysteme Österreichs, Estlands und Spaniens. In: //Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS)//. 30(24), S. 949-957 Quelle: KRÖNKE, Christoph, 2021. Die elektronische Patientenakte (ePA) im europäischen Datenschutzrechtsvergleich: Kritik der deutschen ePA-Konzeption im Lichte der Patientenaktensysteme Österreichs, Estlands und Spaniens. In: //Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS)//. 30(24), S. 949-957
  
-  * In Estland und Spanien haben alle Heilberufler*innen zum Zweck der Versorgung Zugriff auf ePA-Daten. Es gibt keine gesetzlich definierten Berechtigungsgruppen wie in Deutschland. (S. KRÖNKE, S. 9)  +  * In **Estland** und **Spanien** haben alle Heilberufler*innen zum Zweck der Versorgung Zugriff auf ePA-Daten. Es gibt keine gesetzlich definierten Berechtigungsgruppen wie in Deutschland. (S. KRÖNKE, S. 9)  
-  * Bezüglich differenzierter Berechtigungsvergabe gilt in Österreich die Regelung, dass bei besonders sensiblen Daten, zu denen Daten bzgl. HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen, explizit gesetzlich festgelegte genetische Daten und Schwangerschaftsabbrüche explizit über deren Aufnahme in die ELGA informiert und auf das bestehende Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. (KRÖNKE 2021, S. 11) +  * Bezüglich differenzierter Berechtigungsvergabe gilt in **Österreich** die Regelung, dass bei besonders sensiblen Daten, zu denen Daten bzgl. HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen, explizit gesetzlich festgelegte genetische Daten und Schwangerschaftsabbrüche explizit über deren Aufnahme in die ELGA informiert und auf das bestehende Widerspruchsrecht hingewiesen werden muss. (KRÖNKE 2021, S. 11) 
-  * Das spanische Opt-out-Modell sieht keinen generellen Opt-out vor. (KRÖNKE 2021, S. 12)+  * Das **spanische** Opt-out-Modell sieht keinen generellen Opt-out vor. (KRÖNKE 2021, S. 12) 
 +  * **Frankreich**:  ePA dort heißt //Dossier Médical Partagé// und wurde im Jahr 2006 mit einem ähnlichen Opt-in-Verfahren eingeführt, wie es aktuell für die deutsche ePA gilt. 2016 waren ca. 580 000 ePAs angelegt (1,5 %). Ende 2018 wurden daher einige strukturelle Änderungen vorgenommen, u.a. auch ein Opt-out-Verfahren, dass allen Heilberufler*innen Zugriff gewährte ohne weitern Widerspruch der Patient*innen. Nach etwa einem Jahr gab es in Frankreich acht Millionen ePAs (20 %)((BT-Drs. 19/27800, S. 80, Rn. 96.)) 
  
 ==== SVR-Gutachten ==== ==== SVR-Gutachten ====
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 Die <imgref ePA_optOut_SVR> zeigt den Detailvorschlag des SVR Gesundheit zum Opt-out der ePA. Die <imgref ePA_optOut_SVR> zeigt den Detailvorschlag des SVR Gesundheit zum Opt-out der ePA.
  
-<imgcaption ePA_optOut_SVR|Detailvorschlag für ePA-Opt-out des SVR / Quelle: BERTELSMANN STIFTUNG, 2022. Rechtswissenschaftliche Studie zum Thema Opt-out-Modelle für die Elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlicher Perspektive [online]. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung [Zugriff am 11.10.2022]. Verfügbar unter: 10.11586/2022078, S. 89.>{{:dighealth:ti:ePA:ePA_optout_svr.png}}</imgcaption>+<imgcaption ePA_optOut_SVR|Detailvorschlag für ePA-Opt-out des SVR / Quelle: BT-Drs19/28700, S.93.>{{:dighealth:ti:ePA:ePA_optout_svr.png}}</imgcaption>
  
  
dighealth/ti/epa/optout.1676028233.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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