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dighealth:ti:erp:f_kim_erp

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dighealth:ti:erp:f_kim_erp [2024/02/15 12:19] fjhdighealth:ti:erp:f_kim_erp [2025/08/11 13:30] (aktuell) – [Spezifikationen] fjh
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 ===== Fachlich rechtlicher Hintergrund ===== ===== Fachlich rechtlicher Hintergrund =====
  
-Aktuell übliche Routine in Pflegeheimen ist die direkte Übermittlung von Muster-16-Papierrezepten zwischen der Arztpraxis und der heimversorgenden Apotheke meist über vom Pflegeheim beauftragte Boten.+Aktuell übliche Routine in Pflegeheimen ist die direkte Übermittlung von Muster-16-Papierrezepten zwischen der Arztpraxis und der heimversorgenden Apotheke meist gesammelt über vom Pflegeheim beauftragte Boten, teils auch über Fax.
  
 Seit 1.1.2024 ist nun das E-Rezept Pflicht und eine Übertragung der E-Rezepte bspw. mittels KIM vom Arzt direkt an eine heimversorgende Apotheke wäre ein bequemer Weg, die Versorgung der Heimbewohner mit E-Rezepten zu gewährleisten. Dem entgegen steht das sogenannte **Zuweisungsverbot** gem. § 11 Apothekengesetz (ApoG), das eine Direktzuweisung eines (E-)Rezeptes vom Arzt an den Apotheker untersagt.((Das Zuweisungsverbot gründet sich zudem auch auf § 31 Absatz 2 [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/_Bek_BAEK_MBO-AE_Online_final.pdf|Musterberufsverordnung für Ärzte]] (MBO); zudem gilt § 24 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) – kein Einrichten einer Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis.)) Ausnahmen sind nach Ergänzung von § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) um die Formulierung "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist" allerdings möglich. In der Begründung heißt es dazu: Seit 1.1.2024 ist nun das E-Rezept Pflicht und eine Übertragung der E-Rezepte bspw. mittels KIM vom Arzt direkt an eine heimversorgende Apotheke wäre ein bequemer Weg, die Versorgung der Heimbewohner mit E-Rezepten zu gewährleisten. Dem entgegen steht das sogenannte **Zuweisungsverbot** gem. § 11 Apothekengesetz (ApoG), das eine Direktzuweisung eines (E-)Rezeptes vom Arzt an den Apotheker untersagt.((Das Zuweisungsverbot gründet sich zudem auch auf § 31 Absatz 2 [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/_Bek_BAEK_MBO-AE_Online_final.pdf|Musterberufsverordnung für Ärzte]] (MBO); zudem gilt § 24 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) – kein Einrichten einer Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis.)) Ausnahmen sind nach Ergänzung von § 11 Abs. 1 S. 1 ApoG im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) um die Formulierung "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist" allerdings möglich. In der Begründung heißt es dazu:
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 Dieser Rechtsauslegung folgt das BMG jedoch nicht. Das BMG argumentiert, dass dieses Vertragsverhältnis nur zwischen dem Heim und der Apotheke bestehe. Arztpraxen seien in diese Verträge nicht einbeziehbar und eine Direktzuweisung damit nicht erlaubt.((https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-schliesst-direkte-zuweisung-von-e-rezepten-aus-145326/.)) Dieser Rechtsauslegung folgt das BMG jedoch nicht. Das BMG argumentiert, dass dieses Vertragsverhältnis nur zwischen dem Heim und der Apotheke bestehe. Arztpraxen seien in diese Verträge nicht einbeziehbar und eine Direktzuweisung damit nicht erlaubt.((https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-schliesst-direkte-zuweisung-von-e-rezepten-aus-145326/.))
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-Somit muss die das Pflegeheim auf dem digitalen Weg zwischengeschaltet werden. Die gematik entwickelt  gerade eine Spezifikation für eine Lösung über KIM-Nachrichten. Alternativ muss weiter der Papierweg beschritten werden, indem die E-Rezepte ausgedruckt werden und per vom Heim beauftragten Boten in die Apotheke gebracht werden.((vgl. dazu auch https://www.kbv.de/html/1150_66940.php.)) Offensichtlich sind Heime auch bereits dazu übergegangen, eGKs der Patienten einzusammeln, um mit diesen die E-Rezepte in der Apotheke abzuholen. 
  
 In der [[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ehealth/E-Rezept/E_Rezept_FAQ.pdf|FAQ zum E-Rezept der ABDA]] heißt es daher explizit: In der [[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ehealth/E-Rezept/E_Rezept_FAQ.pdf|FAQ zum E-Rezept der ABDA]] heißt es daher explizit:
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 >**Rechtlich zulässig** kann die Direktübermittlung von der Arztpraxis an das Pflegeheim dann sein, wenn der Heimpatient dem Pflegeheim eine entsprechende Empfangsbevollmächtigung erteilt hat. Das Pflegeheim leitet die E-Rezept-Token an die heimversorgende Apotheke weiter, sofern mit dem Versicherten nichts anderes vereinbart wurde. >**Rechtlich zulässig** kann die Direktübermittlung von der Arztpraxis an das Pflegeheim dann sein, wenn der Heimpatient dem Pflegeheim eine entsprechende Empfangsbevollmächtigung erteilt hat. Das Pflegeheim leitet die E-Rezept-Token an die heimversorgende Apotheke weiter, sofern mit dem Versicherten nichts anderes vereinbart wurde.
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 +Somit muss die das Pflegeheim auf dem digitalen Weg zwischengeschaltet werden. Die gematik entwickelt  gerade eine Spezifikation für eine Lösung über KIM-Nachrichten. Alternativ muss weiter der Papierweg beschritten werden, indem die E-Rezepte ausgedruckt werden und per vom Heim beauftragten Boten in die Apotheke gebracht werden.((vgl. dazu auch https://www.kbv.de/html/1150_66940.php.)) Die Variante über der Weiterleitung des E-Rezept-Ausdrucks über Fax wäre ebenfalls gangbar, wobei bei schlechter Übertragungsqualität, der QR-Code ggf. nicht mehr einlesbar ist, was zumindest Mehraufwand bedeutet.((vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/09/11/das-e-rezept-in-der-heimversorgung.)) Offensichtlich sind Heime auch bereits dazu übergegangen, eGKs der Patienten einzusammeln, um mit diesen die E-Rezepte in der Apotheke abzuholen. Dies wird bspw. auch explizit in einer [[https://www.kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/Mitglieder/IT_und_Praxis/Telematikinfrastruktur/Anleitungen_E_Rezept_.pdf|Beschreibung]] der KV Westfalen-Lippe als Möglichkeit angegeben.
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 +Insgesamt ist aber weder die Weiterleitung über das Heim noch die Direktzuweisung über KIM der nutzerfreundlichste Weg. Der läge wohl in der Möglichkeit, dass Apotheker direkt Zugriff auf ihnen zugewiesene Rezepte über den E-Rezept-Fachdienst erhalten.
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 ===== Spezifikationen ===== ===== Spezifikationen =====
  
-Feature-Spezifikation [[https://fachportal.gematik.de/fileadmin/Fachportal/Downloadcenter/Vorabveroeffentlichungen/Medical/gemF_eRp_KIM_V1.1.0.pdf|KIM-Nachrichten für das E-Rezept]]+<note>Die finale Feature-Spezifikation wurde am 08.08.2025 veröffentlicht: https://gemspec.gematik.de/docs/gemF/gemF_eRp_KIM/gemF_eRp_KIM_V2.0.0/</note> 
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 +===== Fachlicher Ablauf ===== 
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 +Informationsvideo der gematik dazu: https://www.youtube.com/watch?v=kEDHtlc00UM 
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 +===== Kritik ===== 
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 +  * Besser wäre Plattformlösung: https://www.linkedin.com/pulse/erezept-zukunft-90er-jahre-technik-oder-doch-lieber-modern-langguth-vovse/ 
 +  * Artikel in Ärztezeitung: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Plattform-oder-KIM-was-macht-weniger-Arbeit-beim-E-Rezept-fuer-Patienten-im-Heim-455688.html 
 +  * Artikel in apotheke adhoc: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/heimbelieferung-kim-ist-keine-gute-loesung/ 
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dighealth/ti/erp/f_kim_erp.1707999548.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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