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dighealth:ti:erp:hkp

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dighealth:ti:erp:hkp [2025/08/27 09:56] – [Rechtlicher Rahmen] fjhdighealth:ti:erp:hkp [2025/12/02 08:58] (aktuell) – [Elektronische Verordnung Häuslicher Krankenpflege] fjh
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 ====== Elektronische Verordnung Häuslicher Krankenpflege ====== ====== Elektronische Verordnung Häuslicher Krankenpflege ======
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 +===== Spezifikation =====
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 +  * [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemF/gemF_VO_HKP/latest/|Fachkonzept]]
 +  * [[https://www.figma.com/proto/1ertibUle84XTSWzXAUWuW/Showcase-%7C-eVerordnung-HKP?node-id=52-54090&am%E2%80%A6|Demonstrator]]
 +  * [[https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Sektoren/Bilder/Pflege/Klickdummy_e-verordnung_hkp.mp4|Erklärvideo]]
  
 ===== Zahlen zum Prozess ===== ===== Zahlen zum Prozess =====
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 ===== Rechtlicher/Regulatorischer Rahmen ===== ===== Rechtlicher/Regulatorischer Rahmen =====
  
-Der Gesetzgeber hat die gematik in § 312 Abs. 1 Nr. 12 SGB V damit beauftragt, die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen von Häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V elektronisch nach § 360 Abs. 1 SGB V übermittelt werden können. Die gematik hat zudem die Verfahren festzulegen, mit denen Versicherte diese Verordnungen vor einer Inanspruchnahme der Leistungen, elektronisch ihrer Krankenkasse zur Bewilligung übermitteln können soweit erforderlich (§ 312 Abs. 7 SGB V).+Der Gesetzgeber hat die gematik in [[https://www.buzer.de/s1.htm?a=312&g=&kurz=SGB+V&ag=2497|§ 312]] Abs. 1 Nr. 12 SGB V damit beauftragt, die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen von Häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V elektronisch nach § 360 Abs. 1 SGB V übermittelt werden können. Die gematik hat zudem die Verfahren festzulegen, mit denen Versicherte diese Verordnungen vor einer Inanspruchnahme der Leistungen, elektronisch ihrer Krankenkasse zur Bewilligung übermitteln können soweit erforderlich (§ 312 Abs. 7 SGB V).
  
 Für "die notwendigen Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der sonstigen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Leistungen auch in elektronischer Form" sind gem. § 86 SGB V die KBV und der GKV-SV zuständig. Sie vereinbaren diese als Bestandteil der Bundesmantelverträge. Dies umfasst auch die Verordnung der HKP und adressiert u.a. die Verordnungsinhalte (FHIR-Profile), den Patientenausdruck sowie weitere vertragliche Regelungen der Verordnung der Leistung. Für "die notwendigen Regelungen für die Verwendung von Verordnungen der sonstigen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Leistungen auch in elektronischer Form" sind gem. § 86 SGB V die KBV und der GKV-SV zuständig. Sie vereinbaren diese als Bestandteil der Bundesmantelverträge. Dies umfasst auch die Verordnung der HKP und adressiert u.a. die Verordnungsinhalte (FHIR-Profile), den Patientenausdruck sowie weitere vertragliche Regelungen der Verordnung der Leistung.
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 Die Regelungen zur Abrechnung der Leistungen in der HKP werden gemäß § 302 SGB V vom GKV-SV festgelegt, sofern nicht in den [[https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/haeusliche_krankenpflege/20231218_Rahmenempfehlungen_132a_Abs.1_SGB_V_zur_Versorgung_mit_haeuslicher_Krankenpflege.pdf|"Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege"]] geregelt. Die Regelungen zur Abrechnung der Leistungen in der HKP werden gemäß § 302 SGB V vom GKV-SV festgelegt, sofern nicht in den [[https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/haeusliche_krankenpflege/20231218_Rahmenempfehlungen_132a_Abs.1_SGB_V_zur_Versorgung_mit_haeuslicher_Krankenpflege.pdf|"Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege"]] geregelt.
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 +[[dighealth:ti:erp:hkp-intern|Mitgliederinfos]]
  
  
dighealth/ti/erp/hkp.1756288602.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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