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dighealth:ti:gematik

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dighealth:ti:gematik [2023/08/08 08:45] fjhdighealth:ti:gematik [2024/03/14 08:05] (aktuell) – [gematik] fjh
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 ====== gematik ====== ====== gematik ======
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 ===== Gesellschafter ===== ===== Gesellschafter =====
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 | Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV)(([[https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-welcome-pkv-wird-gesellschafter-der-gematik|seit April 2020 wieder dabei]], nach Austritt 2012))             | 2,45 %                       | | Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV)(([[https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-welcome-pkv-wird-gesellschafter-der-gematik|seit April 2020 wieder dabei]], nach Austritt 2012))             | 2,45 %                       |
  
-Die Verteilung der Gesellschafteranteile auf BMG, GKV-SV und die restlichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer ist in § 310 Abs. 2 SGB V geregelt. Die Gesellschafter erhalten mit § 310 Abs. 3 S. 1 SGB V zudem das Recht den Beitritt weiterer Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung auf deren Wunsch zu beschließen. Die Anteile innerhalb der Gruppen (Kostenträger/Leistungserbringer) sind dann gem. S. 2 anzupassen. So geschehen beim Beitritt des PKV im April 2020. Der GKV-SV gab dabei 2,45% seiner in Absatz 1 Nr. 2 auf 24,5% festgelegten Stimmanteile an den PKV ab.+Die Verteilung der Gesellschafteranteile auf BMG, GKV-SV und die restlichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer ist in § 310 Abs. 2 SGB V geregelt. Die Gesellschafter erhalten mit § 310 Abs. 3 S. 1 SGB V zudem das Recht den Beitritt weiterer Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung auf deren Wunsch zu beschließen. Die Anteile innerhalb der Gruppen (Kostenträger/Leistungserbringer) sind dann gem. S. 2 anzupassen. So geschehen beim Beitritt des PKV im April 2020. Der GKV-SV gab dabei 2,45% seiner in Abs. 1 Nr. 2 auf 24,5% festgelegten Stimmanteile an den PKV ab. 
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 +===== Aufgaben/Aufträge ===== 
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 +  * insbes. in § 311 und 312 SGBV 
 +  * in der Regel betreibt die gematik nix selbst, Ausnahme: [[dighealth:ti:termserver|Terminologieserver]] 
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dighealth/ti/gematik.1691484315.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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