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dighealth:ti:refval

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dighealth:ti:refval [2022/05/17 11:24] fjhdighealth:ti:refval [2022/10/20 09:59] (aktuell) – [Aufgabe des Referenzvalidators beim E-Rezept] fjh
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 ====== TI-Validator ====== ====== TI-Validator ======
  
-In der GSV der gematik am 9.5.2022 wurde beschlossen einen TI-Validator als Referenzvalidator zu konzipieren und zu bis zum 31.10.2022 für die erste Anwendung E-Rezept umzusetzen.(([[https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/referenzvalidator-retax-schutz-fuer-e-rezepte/|Referenzvalidator: Retax-Schutz für E-Rezepte]], apotheke adhoc, 13.5.2022.)) An der Entwicklung soll das Interop Council beteiligt werden. Die Nutzung des TI-Validators ist für die Einführung der jeweiligen Anwendung verpflichtend vorzugeben, dies gilt insbesondere auch für das E-Rezept.+In der GSV der gematik am 9.5.2022 wurde beschlossen einen TI-Validator als FHIR-Referenzvalidator inkl. Prüfmodul zu konzipieren und zu bis zum 31.10.2022 für die erste Anwendung E-Rezept umzusetzen.(([[https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/referenzvalidator-retax-schutz-fuer-e-rezepte/|Referenzvalidator: Retax-Schutz für E-Rezepte]], apotheke adhoc, 13.5.2022.)) Zeitnah soll dann ein Modul für die eAU folgen. An der Entwicklung soll das Interop Council beteiligt werden. Die Nutzung des TI-Validators ist für die Einführung der jeweiligen Anwendung verpflichtend vorzugeben, dies gilt insbesondere auch für das E-Rezept. Die Regeln zur verbindlichen Nutzung und deren Durchsetzung sind noch in Abstimmung. 
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 +===== Aufgabe des Referenzvalidators beim E-Rezept ===== 
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 +  * Der Referenzvalidator gleicht ab, ob der erstellte Datensatz mit den Vorgaben der KBV und des GKV-SV zu den Verordnungsdaten sowie den Vorgaben des DAV und des GKV-SV zu den Abgabedaten übereinstimmt und fungiert als "Schiedsrichter" bei unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten und Umsetzungen dieser Vorgaben. 
 +  * Kein Ersatz der vorhandenen Prüfmechanismen im Fachdienst, die bspw. verhindern, dass ein unsigniertes E-Rezept oder eines bei dem bspw. die Dosierungsanweisung fehlt dort eingestellt werden kann. 
 +  * Kernanwendung in der Entwicklungsphase der Primärsysteme. Er wird zwingende Voraussetzung für das Bestätigungs- und Zertifizierungsverfahren der Arztsysteme bei gematik und KBV. Ggf. werden auch die Prüfregeln am Fachdienst bei bedarf auf Basis der aus den Ergebnissen gewonnenen Erkenntnissen angepasst. 
 +  * Das Prüfmodul wird aber auch den Herstellern von Primärsystemen zur Verfügung gestellt. 
 +  * Ursprünglich vom DAV entwickelt, Weiterentwicklung und Betrieb nun an gematik abgegeben. 
 +  * GKV-SV, DAV und KBV sollen die Eckpunkte gemeinsam festlegen, damit der Referenzvalidator als unabhängige Instanz zur Prüfung dienen und somit bspw. zusätzlichen Schutz vor Retaxationen bieten kann. 
 +  * DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger rechnet erst Anfang November mit dem Referenzvalidator und fordert daher das BMG auf, Retaxationen bei E-Rezepten bis dahin zu verbieten, auch wenn das E-Rezept für die Apotheker bereits ab 1.9.2022 verpflichtend wird.(([[https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/05/13/dav-fordert-friedenspflicht-beim-e-rezept|DAV fordert Friedenspflicht beim E-Rezept]], DAZ.online, 13.5.2022.)) 
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 +<note>Es bleibt die Frage, ob der Validator auch im Produktivbetrieb zum Einsatz kommen soll</note> 
  
  
dighealth/ti/refval.1652786686.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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