====== Elektronischer Arztbrief ====== Ab 1.3.2024 müssen Arztpraxen ein PVS nutzen, das über ein von der KBV zertifiziertes Modul für den eArztbrief verfügt. Aktuell sind 60 PVS zertifiziert von der KBV (Stand: 8.2.2024): https://update.kbv.de/ita-update/Service-Informationen/Zulassungsverzeichnisse/KBV_ITA_SIEX_Verzeichnis_eArztbrief.pdf. Sonst droht eine Kürzung der TI-Pauschale um 50%. KBV fordert Verlängerung der Frist, da immer noch nicht alle Hersteller zertifiziert sind: https://www.healthcare-digital.de/earztbrief-kbv-fordert-fristverschiebung-a-df759591a9d6eaa86e487c8972556528/ ===== Status ===== Im März 2022 wurden 150.450 Arztbriefe versendet. ==== Vergütung ==== Praxen haben zusätzlich zu der TI-Pauschale weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für das Senden und Empfangen von eArztbriefen über KIM. Sie erhalten für den Versand 28 Cent (GOP 86900) und für den Empfang 27 Cent (GOP 86901) – maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das regelt der Bundesmantelvertrag. ===== Collection ===== * Für angekommene und gelesene Arztbriefe sind Lesebestätigungen vorgesehen (KBV-Spec). * [[https://www.kbv.de/media/sp/RL-eArztbrief.pdf|Richtlinie der KBV zum eArztbrief]]