====== Rechts-"Kommentare" ====== ===== § 371 Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme ===== ==== Absatz 1 ==== === Nr. 1 === Bei der Schnittstelle gem. Abs. 1 Nr. 1 handelt es sich um die Archiv- und Wechselschnittstelle ([[https://www.kbv.de/html/35632.php|AWS]]) der KBV. Eine entsprechende Schnittstellendefinition - basierend auf dem aktuellen Interoperabilitätsstandard Hl/ FHIR R4 (im XML-Format) - liegt seit Juni 2019 vor. Derzeit (Stand: Juni 2023) ist AWS-Version [[https://www.kbv.de/media/sp/KBV_ITA_VGEX_Festlegung_AW_SST_V1.2.0.pdf|1.2]] veröffentlicht und in den Praxisverwaltungssystemen umgesetzt, eine weiterentwickelte Version 1.3 befindet sich noch in der Kommentierungsphase. Gemäß einem [[https://www.ina.gematik.de/fileadmin/Arbeitskreisdokumente/Ergebnisdokumente/Analyse_der_Effizienz_der_AWST/Positionspapier.pdf|Positionspapier]] eines Arbeitskreises des Interop Councils for Digital Health in Germany zur Analyse der Effizienz der Archiv- und Wechselschnittstelle "fanden nach Aussagen von Marktteilnehmern bisher keine erfolgreichen PVS-Migrationen unter Nutzung von AWS-Implementierungen statt".((S. 5.)) Zudem heißt es trocken: "Die Effizienz der AWS(1.2)-gestützten PVS-Migrationen ist nicht praxistauglich".((S. 5.)) Das Papier enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Verbessrung der Schnittstelle. === Nr. 2 === Auch für Verordnungsdaten liegt eine (Wechsel-)Schnittstelle gem. Absatz 1 Nr. 2 vor. Aktuelle Version ist [[https://www.kbv.de/media/sp/KBV_ITA_VGEX_SST_Festlegung_VOS_V2.1.0.pdf|2.1.0]] (1.2.2023).