Der offizielle Name des europäischen digitalen Impfnachweises lautet gemäß einschlägiger EU-Verordnung EU Digital COVID Certificate, in den begleitenden technischen Spezifikationen wird der Begriff Digital Green Certificate (DGC) verwendet.
Die Regelungen zum EU Covid-19 Zertifikat werden in Form einer Verordnung kodifiziert und damit unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht.
Der Impfausweis soll für EU-Bürgerinnen und -Bürger die sichere Ausübung ihres Rechts auf freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten.
Ein grünes Zertifikat soll als Impfnachweis verlässlich darüber Aufschluss geben, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mensch das Coronavirus weiterverbreiten kann. Das grüne Zertifikat soll sowohl als digitaler Nachweis als auch in Papierform gelten und für EU-Bürger kostenlos sein. Die Verordnung würde die 27 EU-Mitgliedstaaten verpflichten, ein solches Zertifikat (zumindest auf Anfrage) auszustellen.
Zunächst nur von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassene Impfstoffen. Das sind derzeit die Mittel von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson.
Ungarn zum Beispiel verimpft aber auch das russische Vakzin Sputnik V und das des chinesischen Herstellers Sinopharm. Laut EU-Kommission soll es den anderen Mitgliedstaaten freistehen, ob sie Bescheinigungen über Impfungen mit diesen Impfstoffen anerkennen oder nicht.
Eine erste Architekturskizze bietet das folgende Dokument („Outline“ genannt) des eHealth Network
Das europäische eHealth Network hat die Leitlinien für die technische Architektur in folgenden Dokumenten festgelegt:
Referenzimplementierungen werden als Open Source veröffentlicht.
Die EU-Kommission den Softwarekonzern SAP und die Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems beauftragt, wie schon bei den Corona-Warn-Apps erneut ein europäisches Gateway zu entwickeln, mit dessen Hilfe EU-Staaten grenzüberschreitend die Gültigkeit digitaler Impfnachweise überprüfen können. Die Entwickler aus beiden Projekten versichern, dass die jeweiligen Plattformen rechtzeitig fertig sind.
Das EU-Gateway wird bis zum 7. Mai im Rechenzentrum der EU in Luxemburg installiert und anschließend mit mehreren Ländern getestet. Spätestens in der ersten Juni-Woche soll die Plattform technisch einsatzbereit sein. Bis Ende Juni wollen sich dann 30 Länder – neben den EU-Staaten auch Norwegen, die Schweiz oder Liechtenstein – in drei Wellen an die EU-Plattform anschließen. Nach aktueller Planung gehört Deutschland zur ersten Ländergruppe, die ab Mitte Juni mit der Plattform verbunden werden.
Beim Vertrauensmodell des Europäischen Frameworks handelt es sich um eine Public Key Infrastruktur (PKI).
Eine sog. Country Signing Certificate Autority (CSCA) bzw. auch mehrere geben PKI-Zertifikate für nationale sog. Document Signer aus, welche mit ihren sog. Document Signer Certificates (DSC) die digitalen Impfzertifikate signieren. Damit ist die CSCA der Vertrauensanker, über den die Mitgliedstaaten die Validität der Document Signer Certificates (DSC) prüfen können.
Das eHealth Network der EU hat ein detailliertes technische Infomodell (in JSON) veröffentlicht und ergänzt durch Leitlinien für Value Sets.
Der digitale grüne Nachweis enthält notwendige persönliche Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie ein individuelles Erkennungsmerkmal.
Zudem:
Die Nachweise enthalten nur eine begrenzte Anzahl notwendiger Daten. Sie dürfen von den Behörden der besuchten Länder nicht gespeichert werden. Zu Authentifizierungszwecken wird nur die Gültigkeit des Nachweises kontrolliert, indem überprüft wird, wer ihn ausgestellt und unterzeichnet hat. Alle gesundheitsbezogenen Daten verbleiben bei dem Mitgliedstaat, der den digitalen grünen Nachweis ausgestellt hat.
Fest steht, dass es wie geplant drei Zertifikate geben soll: Eines um das negative Ergebnis eines PCR- oder dokumentierten Schnelltests zu belegen sowie eines, um eine durchgemachte Covid-19 Erkrankung nachzuweisen, etwa mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis.
Das dritte Zertifikat soll die Impfung nachweisen, dabei soll auch ersichtlich sein, ob der Zertifikatsinhaber die erste von zwei oder bereits beide Impfdosen für einen vollständigen Impfschutz erhalten hat. Ist aufgrund des Impfstoffs nur eine Impfung erforderlich, soll auch diese Information ersichtlich sein.
Die verschiedenen Zertifikate sollen sich auch gegenseitig ergänzen können, etwa wenn zusätzlich zur ersten Impfung noch ein negatives Testergebnis nötig ist. Alle Zertifikate sollen Form von QR-Codes ausgespielt werden.
Quelle: Digital Green Certificate factsheet (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/fs_21_1208, abgerufen am 8.4.2021)
Die Software zur Erstellung der Zertifikate wird in die jeweiligen Gesundheitssysteme integriert. Die dortigen Aussteller, in Deutschland sollen das nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowohl die Impfzentren als auch die niedergelassenen Ärzte und perspektivisch auch Apotheken sein, erhalten je einen spezifischen digitalen Schlüssel, mit dem die Zertifikate für jeden Impfling signiert werden.
Die Schlüssel zum Lesen dieser Signaturen werden über das Gateway der EU zwischen den EU-Staaten ausgetauscht. Mithilfe der Überprüfungs-Apps, die beispielsweise Fluglinien oder die Polizei nutzen werden, können die Zertifikate dann in allen Mitgliedsländern verifiziert werden. Gesundheitsdaten der Bürger werden dabei nicht zwischen den Mitgliedsländern ausgetauscht, heißt es aus der Kommission.
Ob die QR-Codes dabei auf dem Handy in einer App oder als PDF gespeichert sind oder auch ausgedruckt auf Papier, soll für die Überprüfung keine Rolle spielen. In Deutschland wird derzeit eine sogenannte Wallet-App entwickelt, also eine digitale Brieftasche, in der die Zertifikate gespeichert werden können. Perspektivisch soll das Speichern laut BMG auch in der Corona-Warn-App möglich sein.
Grundsätzlich soll es den EU-Staaten überlassen bleiben, welche Vorteile mit dem Zertifikat gewährt werden. Für Reisende könnten dadurch etwa Test- oder Quarantänepflichten entfallen. Allerdings müssen Ausnahmen in gleicher Weise für alle Reisenden gelten, die im Besitz eines digitalen grünen Zertifikats sind.
Die Kommission plant, das Gesetz bis Juni zu verabschieden, um die Tourismus-Saison zu retten. Allerdings hat die Kommission eine EU-Verordnung vorgeschlagen, also direkt anzuwendende EU-Regelungen, die nationale Behörden direkt verpflichten würde, ihren Bürgen den grünen Impfpass anzubieten. Es darf bezweifelt werden, ob sich bis Juni - selbst in einem beschleunigten Verfahren alle Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position einigen und die Verordnung finalisieren können.
Der Nachweis soll zum 1. Juli in ganz Europa einsetzbar sein, allerdings haben sich die Staaten eine Übergangsfrist von sechs Wochen ausbedungen, in der auch Nachweise auf Papier gültig sind.
Die nationalen Impfpässe werden weiter gelten. Ein Zwang, sich einen EU-Impfpass zuzulegen, ist nicht vorgesehen.
Für den Aufbau der nationalen Infrastruktur sind die Mitglieder selbst verantwortlich.
Das sogenannte Gateway soll ab Juni dafür sorgen, dass die nationalen Zertifikate der Mitgliedsstaaten untereinander erkannt und akzeptiert werden. Die EU hat damit die Unternehmen SAP und die Deutsche Telekom beauftragt hat.
Die EU hat dafür die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt sowie Open-Source-Vorlagen sowohl für die Software zur Erstellung der Zertifikate als auch für zwei Smartphone-Apps zur Speicherung und Überprüfung der Zertifikate entwickelt, auf die jeder Mitgliedstaat zugreifen kann.