Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)**
Der eGBR-Staatsvertrag wird aktuell von den Landtagen beschlossen.
Der aktuelle Entwurf wird derzeit von den Landtagen beschlossen und findet sich als Anhang an den entsprechenden Gesetzesentwürfen der Landesregierungen, z.B. hier.