Einvernehmen BSI und BfDI geht der GSV im Nachgang schriftlich zu.
BSI gibt Einvernehmen, aber: GSV solle explizit auf Risiko einer Geräteregistrierung per E-Mail-Link statt Übermittlung eines OTP hingewiesen werden. Ist so nicht geschehen.
BfDI gibt zwar Einvernehmen erklärt jedoch den Punkt KVNR-Rückrechnungsmöglichkeit beim TI-M aus der Messaging-ID weiterhin für offen.