Die aktuelle Lösung schaltet vor dem E-Rezept-Abruf einen Anwesenheitsbeleg mittels VSDM-Prüfnachweis vor, später soll diese VSDM++-Lösung durch einen eigenen PoPP-Dienst abgelöst werden.
Spezifikation: Feature-Spezifikation „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis“, Version 1.0.0CC, Stand: 18.7.2022.2) Wird zukünftig heißen: „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung“. Für Krankenhausapotheken ist der Prozess nicht vorgesehen.
Ziel: erhöhter Komfort, falls Versicherte bspw. sehr viele Verordnungen einlösen möchten, die E-Rezept-App nicht nutzen möchten/können oder der 2D-Coder der Verordnung auf dem Ausdruck nicht lesbar oder verfügbar ist.
Zeitlicher Horizont: Veröffentlichung für Anfang September angekündigt, Verzögerung durch fehlendes Einvernehmen mit BfDI und BSI. Einführung wird nun frühestens Mitte 2023 avisiert.3)
Chronologie:
Bei allen Lösungen - insbesondere bei den aufwändigeren - könnte darüber hinaus eine Übergangsduldung des BfDI bzw. des BSI vorausgehen, die dann natürlich zu verhandeln wäre.