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Feature: Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung

Seit 31.08.2023 ist der Abruf der E-Rezepte mit eGK flächendeckend verfügbar.1)

Aktuelle Lösung

Die aktuelle Lösung schaltet vor dem E-Rezept-Abruf einen Anwesenheitsbeleg mittels VSDM-Prüfnachweis vor, später soll diese VSDM++-Lösung durch einen eigenen PoPP-Dienst abgelöst werden.

Die gematik hat am 15.02.2023 eine Featurespezifikation mit den obigen beiden Lösungsalternativen (vorab) veröffentlicht. In Relase 1.6.0 des E-Rezepts ist die VSDM++-Lösung bereits eingearbeitet.

Vorgängerversion der aktuellen Lösung

Spezifikation: Feature-Spezifikation „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis“, Version 1.0.0CC, Stand: 18.7.2022.2) Wird zukünftig heißen: „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung“. Für Krankenhausapotheken ist der Prozess nicht vorgesehen.

Ziel: erhöhter Komfort, falls Versicherte bspw. sehr viele Verordnungen einlösen möchten, die E-Rezept-App nicht nutzen möchten/können oder der 2D-Coder der Verordnung auf dem Ausdruck nicht lesbar oder verfügbar ist.

Zeitlicher Horizont: Veröffentlichung für Anfang September angekündigt, Verzögerung durch fehlendes Einvernehmen mit BfDI und BSI. Einführung wird nun frühestens Mitte 2023 avisiert.3)

Chronologie:

Ablauf

  1. ReadVSD inkl. Prüfung auf gesperrte eGK und gültiges AUT-Zertifikat
  2. Ermittlung Versicherten-ID aus PD der VSD
  3. Anforderung von Zugriffsinfo (Task-ID und AccessCode) und Abruf der offenen E-Rezepte durch AVS.

Datenschutz und Sicherheit

Diskutierte Alternativlösungen

Bei allen Lösungen - insbesondere bei den aufwändigeren - könnte darüber hinaus eine Übergangsduldung des BfDI bzw. des BSI vorausgehen, die dann natürlich zu verhandeln wäre.

2)
vgl. a. E-Rezept: Mit eGK auch ohne PIN, apotheke adhoc, 21.7.2022 (abgerufen am 22.7.2022) und So soll der Abruf der E-Rezepte mit der eGK in der Apotheke laufen, DAZ.online, 20.7.2022 (abgerufen am 22.7.2022).
5)
Brief veröffentlicht auf der BfDI-Webseite.
6)
Tweet von Mark Langguth v. 12.10.2022 (abgerufen am 13.10.2022).
7)
Tweet von Tim Weiler am 12.10.2022 (abgerufen am 13.10.2022).