Das Bundesschiedsamt hat Ende April 2022 entschieden, dass Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für betroffene Geräte am Empfang erhalten. Die Verhandlungspartner wurden beauftragt, die Details in einer Vereinbarung festzulegen.1)
Guter Hintergrundartikel auf heise.de.
Abgelaufene gSMC-KTs können vom LE bzw. DVO aus den Kartenterminals entnommen werden und durch neuere ausgetauscht werden; der gSMC-KT Slot wird dann mit dem Slot-Siegel überklebt. Ein Austausch der eHealth-HKTs wegen abgelaufenen gSMC-KTs ist nicht notwendig - im Gegensatz zu den Konnektoren.
Erstausstattungspauschale (für Konnektor und Kartenterminal)