Falls Privatversicherte möchten, dass ihr Arzt Anwendungen der TI wie ePA und E-Rezept für sie nutzt, müssen Sie ihre KVNR an die Praxis übermitteln. Dies geht, anders als bei den gesetzlich Versicherten nicht mittels eGK, die Privatversicherte nicht besitzen.
Technische Spec KBV: https://update.kbv.de/ita-update/Abrechnung/eEB/KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_eEB.pdf
KBV-Implementierungsleitfaden: https://simplifier.net/guide/implementierungsleitfaden-vsdm-ersatzbescheinigung?version=current
Technisch handelt es sich um die gleiche Lösung wie die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für gesetzlich Versicherte.
Da bei der manuellen Erfassung einer KVNR Probleme auftauchen können, wird ein QR-Code genutzt, den die Arztpraxis erzeugt und an die Krankenversicherung übermittelt.
Folgende Schritte werden durchlaufen
Den von der Praxis benötigten QR-Code kann man sich auch auf einer gematik-Seite erzeugen lassen: https://www.praxis-check-in.de/leistungserbringer