Der Referenzvalidator gleicht ab, ob der erstellte Datensatz mit den Vorgaben der KBV und des GKV-SV zu den Verordnungsdaten sowie den Vorgaben des DAV und des GKV-SV zu den Abgabedaten übereinstimmt und fungiert als „Schiedsrichter“ bei unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten und Umsetzungen dieser Vorgaben.
Kein Ersatz der vorhandenen Prüfmechanismen im Fachdienst, die bspw. verhindern, dass ein unsigniertes E-Rezept oder eines bei dem bspw. die Dosierungsanweisung fehlt dort eingestellt werden kann.
Kernanwendung in der Entwicklungsphase der Primärsysteme. Er wird zwingende Voraussetzung für das Bestätigungs- und Zertifizierungsverfahren der Arztsysteme bei gematik und KBV. Ggf. werden auch die Prüfregeln am Fachdienst bei bedarf auf Basis der aus den Ergebnissen gewonnenen Erkenntnissen angepasst.
Das Prüfmodul wird aber auch den Herstellern von Primärsystemen zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich vom DAV entwickelt, Weiterentwicklung und Betrieb nun an gematik abgegeben.
GKV-SV, DAV und KBV sollen die Eckpunkte gemeinsam festlegen, damit der Referenzvalidator als unabhängige Instanz zur Prüfung dienen und somit bspw. zusätzlichen Schutz vor Retaxationen bieten kann.
DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger rechnet erst Anfang November mit dem Referenzvalidator und fordert daher das BMG auf, Retaxationen bei E-Rezepten bis dahin zu verbieten, auch wenn das E-Rezept für die Apotheker bereits ab 1.9.2022 verpflichtend wird.
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Es bleibt die Frage, ob der Validator auch im Produktivbetrieb zum Einsatz kommen soll