Zentraler Terminologieserver (ZTS)

Seit 05.12.2024 ist der zentrale Terminologieserver des deutschen Gesundheitswesens verfügbar.1).

Gemäß § 355 Absatz 12 und Absatz 13 SGB V haben die gematik und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufgabe, diesen zentralen Terminologieserver zu errichten und zu betreiben. Die Zielsetzungen des zentralen Terminologieservers sind dabei insbesondere:

Der Aufbau des zentralen Terminologieservers basiert und setzt auf die von der Elektronischen Gesundheitsakte Österreich (ELGA) entwickelten Open-Source-Lösung TerminoloGIT.