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TI-Gateway

Erste Zulassung für ein TI-Gateway erteilt (RISE)!1)

Das TI-Gateway ist als Teil der zentralen Infrastruktur der TI ein „sicherer Zugangsdienst als Schnittstelle zur dezentralen Infrastruktur“ i.S.v. § 306 Abs. 2 Nr. 2 lit. a SGB V.

Das TI-Gateway fasst einige Services des Konnektors und die Services des VPN-Zugangsdienstes zusammen.

Der Dienst ermöglicht es den Leistungserbringer:innen:

Im Unterschied zu einem Konnektor in der medizinischen Institution entfallen folgende Funktionalitäten:

Spezifikationen

Zulassungen

Architektur

Das TI-Gateway setzt sich aus den Produkttypen Highspeed-Konnektor (HSK), einem Zugangsmodul sowie dem Intermediär VSDM zusammen. Letzterer kann bei vorhandener Zulassung vom Anbieter des TI-Gateway nachgenutzt werden. Ein http-Proxy ist zudem als Teil des HSK umzusetzen.

Die Anbindung an die TI erfolgt über einen SZZP oder einen SZZP-light. Die Anbindung über einen kryptografisch gekoppelten SZZP-light+ - wie bei der Anbieterzulassung HSK6) - wird nicht unterstützt.

Das Zugangsmodul ermöglicht und sichert:

Der HSK stellt

bereit.

Der VSDM-Intermediär und der http-Proxy bieten Funktionalitäten, die bei Nutzung eines Konnektors durch den VPN-Zugangsdienst abgedeckt wurden.

Die Clients (Primärsysteme) kommunizieren mit dem TI-Gateway (Zugangsmodul) über TLS. Die gegenseitige Authentisierung muss lokal konfiguriert werden vom DVO.

Zudem muss ein Software-Client (zum Download) vom Anbieter des TI-Gateways bereitgestellt werden, um bei der ersten Verbindung (zur Einrichtung des HSK-Instanz u.a.) zum Zugangsmodul die Authentizität technisch vollständig prüfen zu können, was alleine über einen Browser nicht gewährleistet werden kann.

Der VPN-Service des Zugangsmoduls ermöglicht eine VPN-Verbindung aus der LE-Umgebung zum TI-Gateway. Zudem bietet das Zugangsmodul Firewall-Funktionalitäten (bspw. DDoS-Protection und Paketfilter (ACL)) an. Die VPN-Verbindung aus der LE-Umgebung kann sowohl über eine kleine Hardware-Box als auch über einen Software-VPN-Client hergestellt werden, je nach TI-Gateway-Anbieter.

Unterschied zum Anbieter HSK

Die Anbieterzulassung HSK wurde für den Eigenbetrieb durch das Krankenhaus entwickelt. Um die betrieblichen Anforderungen auf ein Minimum reduzieren zu können, wurde die kryptographische Kopplung zum SZZP-light+ spezifiziert. Eine strikte Trennung zwischen Leistungserbringer und Betreiber ist im Anwendungsfall Krankenhaus nicht nötig. Die Anbieterzulassung TI-Gateway definiert einen Zugangsdienst im Sinne des § 306 SGB V. Um dem gerecht zu werden, muss der Betreiber vom Zugriff auf die medizinischen Daten ausgeschlossen werden, was durch eine Kombination von organisatorischen und technischen Maßnahmen erreicht wird. Für die technischen Maßnahmen wurden Anforderungen an das Zugangsmodul definiert. Nicht zuletzt muss dir Anbieter TI-Gateway betriebliche Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit erfüllen wie alle Zentralen Dienste.

Unterschied zu jetzigen TIaaS-Angeboten (akquinet oder Red Medical u.a.)

Die im Markt als RZ-Konnektoren vertriebenen Bündel von Einboxkonnektoren (bei Secunet Doppelkonnektoren) sind durch die Spezifikation der Einboxkonnektoren abgedeckt. Zusatzanforderungen sind im Anhang der Finanzierungsvereinbarung der DKG. Konnektorhosting ist weiterhin zulässig im Rahmen der Hoheit des LE über die Organisation seiner Institution. Allerdings bleibt die orginäre Verantwortung bis zu den Schnittstellen des Konnektors hierfür beim LE, auch für die VPN-Verbindung ins Rechenzentrum und die Verarbeitung im Rechenzentrum, auf die der LE keinen direkten Einfluss hat (→ Notwendigkeit der AV). Das TI-Gateway macht Vorgaben für die VPN-Strecke und die Verarbeitung im RZ, die geprüft werden, was einen Übergang der Verantwortung auf den Anbieter ermöglicht. Ein Verbot der bestehenden Rechenzentrumslösungen ist nicht geplant. Die gematik strebt jedoch an, diese Lösungen mit Mitteln des Marktes durch zugelassene TI-Gateways zu verdrängen.

Sicherheit

Die Clients kommunizieren mit dem TI-Gateway (Zugangsmodul) über TLS.

Über die Verwendung zugelassener Produkte und organisatorische Maßnahmen, die bei der Zulassung im Rahmen eines Sicherheitsgutachtens überprüft werden (Rollenkonzept!), wird sichergestellt, dass Mitarbeiter des Anbieters nicht unberechtigt auf medizinische Daten zugreifen können.

Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine unberechtigte Kommunikation über den SZZP stattfindet. (Dies ist beim HSK im „Eigenbetrieb“ nicht so, weshalb hier der SZZP-Zugang technisch abgesichert werden musste mit dem Nachteil erhöhter Komplexität und erheblicher Verzögerungen).

Mehrwertangebote

Der TI-Zugang wird mit dem TI-Gateway als „Managed Service“ über die jeweiligen Betriebsdienstleister bezogen. Dieser umfasst zunächst die reine Verbindung zur TI über den High-Speed-Konnektor. Schrittweise soll dies um weitere Mehrwertdienste ergänzt werden können. Der Leistungsempfänger erhält damit weitere Funktionen, bspw. wie das KIM-Client-Modul, die Nachrichtenvalidierung, die Anbindungsmöglichkeit für Mobilgeräte oder perspektivisch auch die Nutzung von Fernsignaturdiensten.

Literatur

6)
Auch in der HSK-Spec findet sich der SZZP-light+ nicht mehr, ist wohl inzwischen grundsätzlich abgekündigt.