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Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Webseite: https://www.vorsorgeregister.de/

Vorgesehen ist, dass ab dem 1. Oktober 2026 auf Wunsch elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden können. S. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sowie der zuvor veröffentlichte Verordnungsentwurf zur Änderung der Vorsorgeregisterverordnung

Gesetzliche Grundlagen

Status

Pünktlich online gegangen zum 1.1.2023.1)