((Tweet des hih auf Twitter v. 25.08.2021Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Status
- 42 DiGAs sind derzeit im BfArM-Verzeichnis gelistet. (Stand 02.01.2023)
- 164.000 DiGAs sind beantragt und erstattet worden (Stand 06.01.2023)1)
==== Verordnungsfunktionalität in Primärsystemen ====
Gem. § 73 Abs. 9 SGBV dürfen Ärzt:innen nur Systeme zur Verordnung (seit 1.1.2013 auch von) DiGAs nutzen, die von der KBV zugelassen sind. Die KBV hat am 19.12.2022 den Entwurf eines Anforderungskatalogs für die DiGA-Verordnungsfunktionalität zur Kommentierung veröffentlicht.
===== Vergütung =====
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue DiGA-Gebührenordnungsposition. Wenn der Bewertungsausschuss befindet, dass Verlaufskontrollen erforderlich sind, erhalten die betreffenden digitalen Gesundheitsanwendung eine eigene Abrechnungsposition. Neu ist hier die DiGA „zanadio“ eingetragen.2)
===== Weiterführende Informationen =====
===== Sonstiges =====
- Gutachten kritisiert fehlende Evidenz bei DiGAs: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139749/KVB-Gutachten-kritisiert-fehlende-Evidenz-bei-Gesundheits-Apps
