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dighealth:diga

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

Status

  • 42 DiGAs sind derzeit im BfArM-Verzeichnis gelistet. (Stand 02.01.2023)
  • 164.000 DiGAs sind beantragt und erstattet worden (Stand 06.01.2023)1)

2)

Verordnungsfunktionalität in Primärsystemen

Gem. § 73 Abs. 9 SGBV dürfen Ärzt:innen nur Systeme zur Verordnung (seit 1.1.2013 auch von) DiGAs nutzen, die von der KBV zugelassen sind. Die KBV hat am 19.12.2022 den Entwurf eines Anforderungskatalogs für die DiGA-Verordnungsfunktionalität zur Kommentierung veröffentlicht.

Vergütung

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue DiGA-Gebührenordnungsposition. Wenn der Bewertungsausschuss befindet, dass Verlaufskontrollen erforderlich sind, erhalten die betreffenden digitalen Gesundheitsanwendung eine eigene Abrechnungsposition. Neu ist hier die DiGA „zanadio“ eingetragen.3)

Weiterführende Informationen

  • DiGA Info (für Hausärzte und deren Mitarbeiter)
  • HealthOn - Plattform für DiGA-Bewertung

Sonstiges

dighealth/diga.1672998044.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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