dighealth:div:ds
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Inhaltsverzeichnis
Datenschutz
Sechs goldene Regeln
- Rechtmäßigkeit
Gesetz, Einwilligung, Vertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung - Zweckbindung
Verwendung nur für Erhebungszweck - Datenminimierung und Speicherbegrenzung
Verarbeitung nur soweit für Erhebungszweck erforderlich - Transparenz und Betroffenenrechte
Unterrichtung über Verwendung, Auskunfts-/Berichtigungs-/Löschrechte - Datensicherheit und Richtigkeit
Technische und organisatorische Maßnahmen, Integrität und Vertraulichkeit - Kontrolle
Interner / externer Datenschutzbeauftragter; Audit
Zentrale Befugnisnorm (Art. 6 DSGVO)
Datenverarbeitung ist nur (!) rechtmäßig, wenn:
- Einwilligung
- Vertragserfüllung
- Erfüllung rechtlicher Verpflichtung
- Lebenswichtige Interessen
- Ausübung öffentliche Gewalt
- Wahrung berechtigter Interessen (sofern Interessen des Betroffenen nicht überwiegen)
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