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Datenschutz

Sechs goldene Regeln

  • Rechtmäßigkeit
    Gesetz, Einwilligung, Vertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung
  • Zweckbindung
    Verwendung nur für Erhebungszweck
  • Datenminimierung und Speicherbegrenzung
    Verarbeitung nur soweit für Erhebungszweck erforderlich
  • Transparenz und Betroffenenrechte
    Unterrichtung über Verwendung, Auskunfts-/Berichtigungs-/Löschrechte
  • Datensicherheit und Richtigkeit
    Technische und organisatorische Maßnahmen, Integrität und Vertraulichkeit
  • Kontrolle
    Interner / externer Datenschutzbeauftragter; Audit

Zentrale Befugnisnorm (Art. 6 DSGVO)

Datenverarbeitung ist nur (!) rechtmäßig, wenn:

  • Einwilligung
  • Vertragserfüllung
  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtung
  • Lebenswichtige Interessen
  • Ausübung öffentliche Gewalt
  • Wahrung berechtigter Interessen (sofern Interessen des Betroffenen nicht überwiegen)

Eckpunkte Einwilligung

  • Die Einwilligung muss informiert und freiwillig erfolgen.
  • Die Einwilligung muss nicht mehr schriftlich sein.
  • Die Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO

dighealth/div/ds.1658486477.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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