dighealth:div:fdaten
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Inhaltsverzeichnis
Forschungsdaten allgemein
Gesetzliche Regelungen
- Datentransparenzverfahren: §§ 294-303f SGB V
- Krankehausabrechnungsdaten: § 21 KHEntgG
Deutschland
- Stationäre Daten gem. § 21 KHEntgG und Krankenkassendaten werden seit einigen Jahren als Individualdatensatz pseudonymisiert zur Verfügung gestellt
- Stationäre Daten stehen seit einigen Jahren als DRG-Statistik im FDZ Bund zur Verfügung. Die Daten werden im Rahmen der DRG-Kalkulation durch Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) generiert.
Andere Länder
England
- Daten aller Bürger im NHS gebündelt
- Bereitstellung über NHS Digital für Forschungszwecke
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