dighealth:div:fdaten
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Inhaltsverzeichnis
Forschungsdaten allgemein
Gesetzliche Regelungen
- Datentransparenzverfahren: §§ 294-303f SGB V
- Krankehausabrechnungsdaten: § 21 KHEntgG
Deutschland
- Stationäre Daten gem. § 21 KHEntgG und Krankenkassendaten werden seit einigen Jahren als Individualdatensatz pseudonymisiert zur Verfügung gestellt
- Stationäre Daten stehen seit einigen Jahren als DRG-Statistik den Forschungsdatenzentren (FDZ) des Bundes und der Länder beim Statistischen Bundesamt zur Verfügung. Die Daten werden im Rahmen der DRG-Kalkulation durch Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) generiert. Kostendaten der Krankenhäuser werden nicht geöffnet und auch nicht an das Statistische Bundesamt übermittelt.
- Ambulante und stationäre Abrechnungsdaten (sowie Daten anderer Sektoren) standen auch bisher schon über § 303a-e SGB V beim FDZ (früher DIMDI) für Forschungszwecke zur Verfügung. Diese Daten werden und wurden u.a. für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erfasst und dann übermittelt.
Andere Länder
England
- Daten aller Bürger im NHS gebündelt
- Bereitstellung über NHS Digital für Forschungszwecke
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