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dighealth:div:fdaten

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Forschungsdaten allgemein

Gesetzliche Regelungen

Deutschland

Datenquellen

  • Stationäre Daten gem. § 21 KHEntgG und Krankenkassendaten werden seit einigen Jahren als Individualdatensatz pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. Stationäre Daten stehen seit einigen Jahren als DRG-Statistik den Forschungsdatenzentren (FDZ) des Bundes und der Länder beim Statistischen Bundesamt zur Verfügung. Die Daten werden im Rahmen der DRG-Kalkulation durch Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) generiert. Kostendaten der Krankenhäuser werden nicht geöffnet und auch nicht an das Statistische Bundesamt übermittelt.
  • Ambulante und stationäre Abrechnungsdaten (sowie Daten anderer Sektoren) standen auch bisher schon über § 303a-e SGB V beim FDZ (früher DIMDI) für Forschungszwecke zur Verfügung. Diese Daten wurden ursprünglich für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erfasst und dann übermittelt. Heute gilt hier das Datentransparenzverfahren
  • Register, allerdings wenige mit hoher Abdeckung von großen Patientenpopulationen
  • Datenbestände der MII
  • Datenbestände des Netzwerks Universitätsmedizion (NUM)
  • Initiative zur Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (systematische Erschließung der Forschungsdatenbestände deutscher Wissenschaftseinrichtungen, insbes. NFDI4Health)
  • Datenquellen aus der gesetzlichen Qualitätssicherung

Andere Länder

England

  • Daten aller Bürger im NHS gebündelt
  • Bereitstellung über NHS Digital für Forschungszwecke
dighealth/div/fdaten.1668507454.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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