dighealth:div:fdaten
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Inhaltsverzeichnis
Forschungsdaten allgemein
Gesetzliche Regelungen
- Datentransparenzverfahren: §§ 294-303f SGB V
- Krankehausabrechnungsdaten: § 21 KHEntgG
Deutschland
Datenquellen
- Stationäre Daten gem. § 21 KHEntgG und Krankenkassendaten werden seit einigen Jahren als Individualdatensatz pseudonymisiert zur Verfügung gestellt. Stationäre Daten stehen seit einigen Jahren als DRG-Statistik den Forschungsdatenzentren (FDZ) des Bundes und der Länder beim Statistischen Bundesamt zur Verfügung. Die Daten werden im Rahmen der DRG-Kalkulation durch Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) generiert. Kostendaten der Krankenhäuser werden nicht geöffnet und auch nicht an das Statistische Bundesamt übermittelt.
- Ambulante und stationäre Abrechnungsdaten (sowie Daten anderer Sektoren) standen auch bisher schon über § 303a-e SGB V beim FDZ (früher DIMDI) für Forschungszwecke zur Verfügung. Diese Daten wurden ursprünglich für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erfasst und dann übermittelt. Heute gilt hier das Datentransparenzverfahren
- Register, allerdings wenige mit hoher Abdeckung von großen Patientenpopulationen
- Datenbestände der MII
- Datenbestände des Netzwerks Universitätsmedizion (NUM)
- Initiative zur Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (systematische Erschließung der Forschungsdatenbestände deutscher Wissenschaftseinrichtungen, insbes. NFDI4Health)
- Datenquellen aus der gesetzlichen Qualitätssicherung
Andere Länder
England
- Daten aller Bürger im NHS gebündelt
- Bereitstellung über NHS Digital für Forschungszwecke
Typische Themen
- Verknüpfung von Datensätzen aus verschiedenen Quellen
- Verknüpfung von Datensätzen über längere Untersuchungszeiträume
Ein gutes Beispiel hierfür ist die fehlende Verknüpfbarkeit der Daten aus der Impfsurveillance des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Pharmakoviliganz des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu den COVID-19-Impfstoffen mit den Krankenkasseroutinedaten. Eine Verknüpfung dieser Datenquellen scheiterte an dem Fehlen eines Unique Identifiers (UI) und hätte viel differenziertere Aussagen zu Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen in Deutschland ermöglicht […]. Durch diese zusätzlichen Informationen hätte man potenziell auch unsichere Bevölkerungsgruppen von der Sicherheit der Impfstoffe überzeugen können.((S. 20).
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