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Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Chronologie

  • 05.06.2007 Gesundheitsministerkonferenz spricht sich für die Errichtung eines eGBR als gemeinsame zuständiger Stelle für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA / eBA) für Angehörige nicht approbierter Gesundheitsberufe und sonstige Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen aus.
  • 24.06.2009 Die Gesundheitsministerkonferenz bestimmt mehrheitlich Nordrhein-Westfalen als Sitzland für das eGBR.
  • Herbst 2009 Die damalige Bundesregierung verhängt ein Moratorium für das elektronische Rezept, das bis dahin den Zugang der oben genannten Berufsgruppen zur TI zwingend erfordert hätte. Damit endetetn die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages für die Errichtung des eGBR als gemeinsamer Stelle.
  • 29.12.2015 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (besser bekannt als E-Health-Gesetz) wurde der Zugang zur TI für die im Gesundheitswesen tätigen nicht-approbierte Berufe neu geregelt und erneut eröffnet.
  • 2015 bis 2020: mehrjährige Abstimmungsrunden zu einem eGBR-Staatsvertrag.
  • 27.10.2020 Letzte Schaltkonferenz der Länder zur Abstimmung eines eGBR-Staatsvertrags.
  • Dezember 2020 Redaktionelle Aktualisierung des eGBR-Staatsvertrags.
dighealth/ti/egbr.1622034048.txt.gz · Zuletzt geändert: von 217.7.104.170

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