dighealth:ti:erp:hkp
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Elektronische Verordnung Häuslicher Krankenpflege
Rechtlicher Rahmen
Der Gesetzgeber hat die gematik in § 312 Abs. 1 Nr. 12 SGB V damit beauftragt, die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen von Häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V elektronisch nach § 360 Abs. 1 SGB V übermittelt werden können. Die gematik hat zudem die Verfahren festzulegen, mit denen Versicherte diese Verordnungen vor einer Inanspruchnahme der Leistungen, elektronisch ihrer Krankenkasse zur Bewilligung übermitteln können soweit erforderlich (§ 312 Abs. 7 SGB V).
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