dighealth:ti:erp_fach
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Fachlicher Hintergrund E-Rezept
Dosierungsangabe
Die Angabe der Dosierung ist bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seit dem 1. November 2020 verpflichtend. Ziel ist es, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen und Fehldosierungen zu vermeiden. Für Apotheken hat die Vorgabe jedoch einen Nachteil, denn sie birgt ein Retaxationsrisiko. Fehlt die Dosierung oder ein Hinweis auf den vorliegenden Medikationsplan, können die Kassen retaxieren. Apotheken können die fehlende oder fehlerhafte Angabe jedoch heilen. Hinzukommt, dass die Versicherten mit der Einführung des E-Rezeptes in vielen Fällen keine Einsicht auf die Dosierung haben.
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