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dighealth:ti:gesamtarchitektur

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Gesamtarchitektur

Systemzerlegung

Die Gesamtarchitektur der TI strukturiert sich gemäß § 306 Abs. 2 SGB V in eine

  • dezentrale Infrastruktur, zu der Komponenten zur Authentifizierung und sicheren Datenübermittlung in die zentrale Infrastruktur zählen (§ 306 Abs. 2 Nr. 1 SGB V),
  • eine zentrale Infrastruktur, die mittels sicherer Zugangsdienste eine Schnittstelle für die Komponenten der dezentralen Infrastruktur zur Verfügung stellt und im Kern aus einem gesicherten Netz inklusive der zum Betrieb des Netzes notwendigen Dienste besteht (§ 306 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) sowie
  • einer Anwendungsinfrastruktur, die Dienste für Anwendungen der TI anbietet (§ 306 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).

Bausteine: Komponenten und Dienste

Komponenten sind als „technische Systeme oder deren Bestandteile“ der dezentralen Infrastruktur zugeordnet.1) Die Definition ist insofern offen als unter einem technischen System sowohl klassische Hardware (Geräte, Smartcards) als auch auf Hardware laufende Software (Programme) gemeint sind.2)

Zonen

Das Architekturkonzept der TI-Plattform verwendet für die logischen, architektonischen Strukturen den Begriff „Zone“. 3) Dezentrale und zentrale Zone entsprechen der dezentralen bzw. zentralen Infrastruktur des § 306 Abs. 2 SGB V. und bilden in Summe die TI-Plattform, auf die sich die Komponenten und Dienste als Bausteine verteilen.

1)
§ 306 Abs. 4 S. 3 SGB V.
3)
gematik, Konzept Architektur der TI-Plattform Version 2.10.0 (zit. gemKPT_Arch_TIP)
dighealth/ti/gesamtarchitektur.1611006210.txt.gz · Zuletzt geändert: von 91.65.103.135

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