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Kartenungebundene Identitäten für Leistungserbringende und Leistungserbringerinstitutionen
Rechtliche Grundlage
§ 340 SGB V: 1.1.2025 als Frist (bereits einmal verlängert um ein Jahr). Kabinettsentwurf GDAG: 1.1.2028
Das GDAG kam wegen Neuwahlen nicht mehr, aber die Frist für HBAs wurde offiziell vom BMG ausgesetzt, da die technischen Voraussetzungen fehlen (Brief BMG): https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/digitale-identitaet-fuer-apotheker-frist-verstrichen/
Für SMC-Bs fehlt rein formal eine solche Aussetzung.
Mit dem RegE des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ werden beide Fristen nun auf den 1.1.2028 gesetzt. Die Fristanpassung soll die technologisch konvergente Umsetzung zu2 2024 neugefassten eIDAS-VO ermöglicht werden.
Spezifikation
Die Gesellschafterversammlung der gematik hat am 11.12.2023 beschlossen einen Identity Provider für Leistungserbringer als neuen Produkttyp in der TI anzubieten, der von den Herausgebern genutzt werden kann.
Es liegt noch keine Spezifikation vor.
Projekt bei der gematik heißt: LISA (Leistungserbringer, Identitäten, Signatur, Authentisierung)
EUDI-Wallet
Kleine Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012796.pdf
