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SÜV - Einführung
Die Sicheren Übermittlungsverfahren (SÜV) sind geregelt in § 311 Abs. 6 SGB V.
Zu ihnen zählen aktuell:
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Die Sicheren Übermittlungsverfahren (SÜV) sind geregelt in § 311 Abs. 6 SGB V.
Zu ihnen zählen aktuell: