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Forschungsdatenzentrum

beim BfArM

Leiter: Steffen Heß

Status

Eröffnet: 53 Anträge auf Datennutzung

Aufgaben

Die Aufgaben des FZD sind in § 303d Abs. 1 SGB V definiert.

Zudem ist es die Aufgabe des FZD die aus der ePA gem. § 363 SGB V bereitgestellten Daten entgegenzunehmen. Das Übermittlungsverfahren läuft analog zum Datentransparenzverfahren, allerdings anders als bei diesem nur auf Basis einer Einwilligung.

Abb. 1: Datenspende aus der ePA: Ablauf gem. § 363 SGB V

Projekte

Literatur